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31.12.2011

Selbsthilfe in der Region Augsburg - Wenn aus Enkeln Fremde werden

Zeitungsbericht mit Systemkritik.

Augsburger Allgemeine

30.12.2011

Veranstaltungshinweis: Die wundersame Welt des Familienrechts

Wenn man als Normalo mit dem Familienrecht in Berührung kommt, dann hat man nichts zu lachen – oder ganz viel, je nachdem wie leidensfähig man ist oder wie ernst man das alles nimmt. „Danach“ nimmt man jedoch weder Gerichte, Urteile, Psychologen oder die Landkreisverwaltung ernst.

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht MO in Nürnberg am 19.01.2012

Veranstaltungshinweis

29.12.2011

Kinotipp: "Ich reise allein"

Ein längst vergessener One-Night-Stand beschert einem 25-jährigen Hipster unerwartete Vaterfreuden. In dem norwegischen Komödienhit "Ich reise allein" sind die Verwicklungen vorhersehbar - trotzdem ist ein origineller Film mit viel Herz entstanden.

Spiegel

29.12.2011

Die Trennung und der Job

So weh eine Trennung auch tut - im Berufsalltag sollten private Probleme keine Rolle spielen. Nur wer gar nicht arbeiten kann, muss das Gespräch mit dem Chef suchen. Eine beendete Partnerschaft kann aber auch Chancen für die Karriere bergen.

Süddeutsche

27.12.2011

Der traumatische Kreidekreis

Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid, formuliert es der Schriftsteller Raoul Schrott, ist wohl das größte Skandalon unserer Gesellschaft.

derStandard.at

27.12.2011

Kräftiger Anraunzer vom OLG

„Das Amtsgericht – Familiengericht – in Saarbrücken wird angewiesen, das Verfahren 54 F 98/11 UG mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen.“

So lautet die ungewöhnliche Formel des Beschlusses des OLG Saarbrücken vom 10.10.2011 (6 WF 104/11).

Was war geschehen?

Ein Vater hatte am 21.03.2011 einen Antrag in einem Umgangsrechtsverfahren gestellt.

Das Amtsgericht forderte einen Kostenvorschuss vom antragstellenden Vater an - und tat im Übrigen nichts.

Schließlich erhob der Vater Untätigkeitsbeschwerde und bekam vom OLG Recht.

beck-blog

26.12.2011

Karriere trotz Kevin

Der Fall sorgte 2006 bundesweit für Entsetzen: Die Leiche des zweijährigen Kevin war vom drogensüchtigen Ziehvater in einen Kühlschrank gesteckt worden, während der Junge in den Akten als wohlauf geführt wurde.

Der damalige Leiter des Jugendamts wurde an der Hochschule Bremen "geparkt" - und soll nun Honorarprofessor werden. Die Studenten sind entsetzt.

Süddeutsche

Staatsanwaltschaft Bremen im Jahr 2009: Amtliche Beteiligung an Kindestötung wird grundsätzlich nicht geahndet.

Süddeutsche

Gegen den Jugendamtsleiter wurde letztlich nicht ermittelt. Der Prozess gegen den zuständigen Vormund wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 5.000 Euro beendet. Der drogensüchtiger Stiefvater, der Kevin monatelang unter den Augen von Jugendamt mißhandelte und schließlich tötete, erhielt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

26.12.2011

Geplante Gesetzesänderung zur Privatinsolvenz

Nicht selten führt die Scheidung oder Trennung dem Vater zur Privatinsolvenz. Eine Gesetzesänderung ist geplant. Wer z.B. durch überhöhten Unterhaltszahlungen mit einer Insolvenz rechnen muß, sollte die Entwicklung der Rechtslage beobachten.

Focus

25.12.2011

Fall Kachelmann - Alice Schwarzer hat nichts verstanden

Alice Schwarzer hat nichts verstanden: Zweifel sind keine Restzweifel und das LG Mannheim hat nicht gesagt, dass Kachelmann höchstwahrscheinlich schuldig sei - LG Köln erlässt Verfügung gegen Schwarzers verleumderische Urteilsinterpretation.

Kanzlei Höcker

24.12.2011

Massenmörder Breivik: Sein entsorgter Vater fühlt sich mitschuldig

Seit Jahren machen Trennungsväter e.V. und andere Elternorganisationen auf die verheerenden Folgen der Vaterlosigkeit aufmerksam.

Der 32-jährige Anders Behring Breivik, der unlängst aufgrund einer paranoiden Schizophrenie für unzurechnungsfähig erklärt wurde, wuchs nach der Trennung seiner Eltern ohne seinen Vater auf, der im Sorgerechtsstreit mit seiner Ex-Frau unterlegen war. "An einer Vater-Sohn-Beziehung war ihm nie gelegen", sagt Vater Breivik, "wir hatten keinerlei gemeinsame Interessen oder Themen."

Er fühle sich indirekt mitschuldig, sagte Jens Breivik dem stern. "Wahrscheinlich wäre das alles nicht passiert, wenn ich mich mehr um Anders gekümmert hätte."

Stern



Manfred Schneider: Breivik ist ein typischer (vaterloser) Attentäter


So, 25.12.2011 // Beginn: 18:30 Uhr // Eins Plus
"Der entsorgte Vater"

Mo, 27.02.2012 // Beginn: 23:30 Uhr // SWR
"Der entsorgte Vater"

Der entsorgte Vater

23.12.2011

"Kindesentzug ist grausame Folter"

Gaggenau/Karlsruhe - Weihnachten steht vor der Tür, das Fest der Familie. Aber nicht unter jedem Christbaum packen Mama, Papa und Kinder gemeinsam Geschenke aus. BT-Redakteur Nico Fricke unterhielt sich mit dem Bad Rotenfelser Trennungsvater Franzjörg Krieg. Er hat vor zehn Jahren die Regionalgruppe Karlsruhe des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" ins Leben gerufen. Er unterstützt Männer, die ihre - zumeist unehelichen - Kinder nicht mehr sehen dürfen.

Badisches Tagesblatt

21.12.2011

Rechte von Männern: „Als Vater ist man machtlos“

Die Zahl der Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zwischen Geschiedenen mit Kindern ist deutlich gestiegen. 2010 gab es laut Statistischem Bundesamt 122 177 Verfahren zum Sorgerecht (2007: 85 552). Die Frage nach dem Umgangsrecht wurde in 53 611 Verfahren verhandelt (2007: 38 697).

„Wir erleben immer öfter Machtkämpfe der Eltern“, sagt Walburga Schütz vom Sozialen Dienst der Stadt Langenfeld. 2009 waren etwa 146 000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Die Stadt Langenfeld geht neue Wege. „Wir führen Vermittlungsgespräche bei Umgangsstreitigkeiten nicht mehr selbst durch, sondern vermitteln an unabhängige Beratungsstellen, etwa von kirchlichen Trägern“, sagt Walburga Schütz. Die Stadt hofft, dadurch auch die Zahl der Gerichtsverfahren zu reduzieren.

Westdeutsche Zeitung

20.12.2011

Die Schulschwänzer-Debatte: Der Plan der Richter für einen teilweisen Entzug des Sorgerechts stößt in Hannover auf ein geteiltes Echo

Thomas Thor, der die Schulverweigerer-Projekte der AWO Hannover leitet, hat häufig erlebt, wie die Trennung der Eltern ein Kind aus der Bahn wirft – weil es unbewusst die Rolle des fehlenden Partners übernimmt. „Ein Sohn bekommt dann das Gefühl, er kann seine traurige Mutter nicht allein lassen und in die Schule gehen.“

Nach Gesprächen vermitteln die Sozialarbeiter mitunter an Therapeuten, an die Jugendhilfe oder leiten auch den Umzug des Schülers in ein Heim ein. Wiebe berichtet, dass Eltern diesem Schritt meist selbst zustimmen – ohne Entzug des Sorgerechts.

Das eigentliche Problem ist aus Thomas Thors Sicht der Mangel an schneller Hilfe. Die bestehenden Projekte sind meist auf eine kleine Zahl von Schulen beschränkt. Und alles, was erst über Behörden eingeleitet wird setze erst sehr spät ein. „Im Grunde ist das, was die Ergänzungspfleger übernehmen sollen, genau das, was wir ohne den Druck der Justiz machen“, sagt Thor.

Hannoversche Allgemeine

20.12.2011

Zwangsbegutachtung der Kindeseltern in Familiensachen: Rechtlich erlaubt?

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Als derartige Maßnahme kommt insbesondere auch die Entziehung des Rechts zur Aufenthaltsbestimmung als Teil des Personensorgerechts (§§ 1626 Abs. 1, 1631 Abs. 1 BGB) in Betracht. Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Fn 1).

Die Frage, ob eine derartige Gefahr gegeben ist, kann das Familiengericht zumeist nicht ohne ein Familiengutachten beantworten, weshalb das Gericht dann eben ein solches Gutachten in Auftrag gibt.


Durch Beschluss wird bspw. die Frage an den Sachverständigen gestellt, ob

„die Kindesmutter (oder Kindesvater, oder die Kindeseltern) dazu in der Lage ist, das Kind zu erziehen und es seinen Bedürfnissen entsprechend zu fördern? Können bei einer etwaigen eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter die Defizite durch Hilfemaßnahmen ausgeglichen/vermindert werden, um eine etwaige Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden und welche Hilfemaßnahmen sind ggf. zu ergreifen? Wie ist die Bindung zwischen Mutter und Kind?“


Für die Kindeseltern stellt sich dann im familienrechtlichen Verfahren nicht selten die Frage, ob sie verpflichtet sind, an einer sachverständigen Begutachtung mitzuwirken. Weiter stellt sich die Frage, ob das Gericht eine Begutachtung der Eltern erzwingen kann, wenn diese eine Begutachtung ablehnen.

Kanzlei Beier

18.12.2011

Defizite von Jungen und Männern wissenschaftlich aufgearbeitet – Ein Gespräch mit dem Väterforscher Matthias Franz. Von Jürgen Liminski

Beim großen Geschlechterthema Mann/Frau wird gerne auf Klischees zurückgegriffen, die zwar oft ein Körnchen Wahrheit enthalten, aber einer wissenschaftlichen Grundlage meist entbehren. Die Klischees dienen dann zur heiteren Festigung, oder auch zur fröhlichen Auflösung von Rollenbildern. So machte das Wort von den „Neuen Vätern“, die wickeln und putzen und nebenbei Elterngeld kassieren, die Runde, obwohl auch hier ein gesicherter Trend statistisch nicht nachweisbar ist.

Die Tagespost

18.12.2011

Freud und Leid von Stieffamilien - Kinderkommission (Anhörung) - 15.12.2011

Berlin: (hib/EIS) Wie geht das, eine gute Stiefmutter zu sein? - „Das weiß eigentlich niemand“, sagte Diplom-Psychologin Katharina Grünewald von der Beratung für Patchworkfamilien. Kulturell – zum Beispiel durch Märchen – sei die Rolle eindeutig negativ besetzt. Doch ganz so einfach haben es sich die von der Kinderkommission (Kiko) eingeladenen Sachverständigen diesen Mittwoch nicht gemacht. Drei Experten erläuterten ihre Erkenntnisse zum Thema „Patchworkfamilien – ein Familienmodell“.

Bundestag

17.12.2011

UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2011/2012 „Starke Eltern – starke Kinder“

Die Teilhabe von Eltern am Arbeitsleben ist von zentraler Bedeutung für das Wohlbefinden von Kindern in Deutschland. Eine gute Förderung in Kindertagesstätten und Schulen kann Defizite aufgrund mangelnder Teilhabe der Eltern nur begrenzt ausgleichen. Zu diesem Ergebnis kommt der „UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2011/2012“.

Eltern, die die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und als aktiv Handelnde am Leben der Gesellschaft mitzuwirken, sind die wichtigsten Rollenmodelle. Hierdurch vermitteln sie ihren Kindern das notwendige Vertrauen, die Herausforderungen der Zukunft zu schaffen.

Am stärksten gefördert wird jedoch leider das Modell "Alleinerziehende mit HARTZ IV".

UNICEF Bericht

15.12.2011

TV-Tipps um Weihnachtszeit

So, 25.12.2011 // Beginn: 18:30 Uhr // Eins Plus
"Der entsorgte Vater"

Mo, 27.02.2012 // Beginn: 23:30 Uhr // SWR
"Der entsorgte Vater"

Der entsorgte Vater

15.12.2011

Schweigepflicht für Kinderärzte gelockert

Berlin (RP). Mit einem neuen Kinderschutzgesetz wollen Bund und Länder Misshandlungen und Missbrauch von Kindern vorbeugen. Nach jahrelangem Streit haben sich Union und SPD in der Nacht zu vorgestern darauf geeinigt, jährlich 51 Millionen Euro für Familienhebammen und Netzwerke früher Hilfen auszugeben.

RP-Online

15.12.2011

Sorgerecht - Keine Besserung für norddeutsche ledige Väter in Sicht

Hamburg (ots) - 2 Jahre sind vergangen, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Diskriminierung deutscher Väter im deutschen Sorgerecht für menschenrechtsverachtend eingestuft hat. Im Gegensatz zum Urteil v. 13.01.2011 desselben Gerichtshofes, indem es um die Sicherungsverwahrung von Straftätern ging, wird das hälftige Sorgerecht lediger Väter noch immer stiefmütterlich behandelt.

Beispielgebend ist ein Verfahren vor dem 2. Familiensenat des OLG Schleswig, indem ein Vater aus Hamburg, das gemeinsame Sorgerecht über die in Schwarzenbek lebende, uneheliche Tochter begehrt. Es soll dem ledigen Vater jedoch auch im Beschwerdeverfahren verwehrt bleiben. Der vorsitzende Richter drängte auf Rücknahme des Antrages und drohte unverblümt andernfalls "seine Meinung auf Jahre hinaus in seinem Beschluss zu manifestieren", so die Vertreterin des Vaters.

Presseportal

13.12.2011

Bund und Länder einigen sich bei Kinderschutz

Der Tod von Kevin und Lea Sophie sowie anderer vernachlässigter Kinder erschütterte die Öffentlichkeit. Das ist drei Jahre her. Jetzt haben sich Bund und Länder über ein neues Kinderschutzgesetz verständigt.

Leider wird auch bei durch dieses Gesetz kein Kontrollorgan über die Jugendämter gesetzt.

Spiegel Online

13.12.2011

"Die haben mir die Kinder geklaut"

REMSECK Eine 27-jährige Mutter klagt das Jugendamt an. Was an den Vorwürfen dran ist, bleibt vorerst unklar.

Nur einmal seit dem 18. Oktober hat Petra A. ihre Kinder gesehen. "Es hat mich fast zerrissen", sagt sie. Sie stehe unter Schock, müsse ständig weinen. Ihre Wohnung sei so leer, ganz ungewohnt sei das. "Das ist kein Leben mehr. Die Kinder sind doch alles für mich."

Aber die beiden Söhne - der jüngere ist neun Monate, der ältere acht Jahre alt - sind weg. Sie leben in Bereitschaftspflegefamilien, weil das Ludwigsburger Jugendamt sie in Obhut genommen hat. Der Rechtsanwalt, den Petra A. jetzt eingeschaltet hat, bestreitet nicht, dass das Amt gute Gründe hatte. "Das war anfangs korrekt, keine Frage", sagt Patrick Kammerer. "Aber das dauert jetzt schon viel zu lange." Drastischer drückt es Petra A. aus: "Die haben mir die Kinder geklaut."

Stuttgarter Zeitung

13.12.2011

Jugendamtskritischer alleinerziehender Vater darf nicht Landrat werden

Am Montag zog der Thüringer SPD-Kommunalpolitiker Dirk Schwerd seine Kandidatur zurück.

"Diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen", schreibt der Rechtsanwalt. "Aus für mich nicht vorhersehbaren Gründen, die Ende November eintraten, kann ich meine Kandidatur um die Position des Landrates aus familiären Gründen nicht mehr aufrecht erhalten", so der 36-jährige Schwerd. Hintergrund seines Rückzugs ist eine Entscheidung des Familiengerichtes, das die Unvereinbarkeit der Kandidatur mit seinen Aufgaben als alleinerziehender Vater feststellte.

Dirk Schwerd hatte sich bei seiner Kandidatur z.B. dafür eingesetzt, dass das Jugendamt den Vorgaben des Jugendhilfeausschusses zu folgen hätte. „Es kann nicht angehen, dass die vom Landrat geführte Verwaltung wirksame Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses missachtet und trotz mehrfachen Hinweises ihr rechtswidriges Handeln nicht korrigiert. Dies grenz schon an Willkür.“

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

OTZ

SPD Altenburgland

13.12.2011

Mutterrecht vor Kinderrecht? Mutter darf Marie jede Woche sehen

MERSEBURG/MÜCHELN/MZ. Es war unvorstellbar, was sich am Abend des 11. Februar 2011 in einem Dorf nahe Mücheln abgespielt hat: Eine junge Mutter misshandelt ihr noch nicht einmal vier Wochen altes Baby so schwer, dass das Mädchen mit einem Schädelbruch, einem doppelt gebrochenen linken Ärmchen und mit mehreren Hämatomen am Kopf in die Uniklinik Halle gebracht werden musste. Dort kämpften die Ärzte um Maries Leben.

Im November wurde Maries Mutter Katy W. wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt, was bedeutet, dass Katy W. auf freiem Fuß ist. In der vergangenen Woche hat eine Familienrichterin entschieden, dass sie ihre Tochter, die derzeit bei einer Pflegefamilie lebt, weiterhin einmal wöchentlich sehen darf. Eine Entscheidung, an der sich die Geister scheiden.

Mitteldeutsche Zeitung

12.12.2011

2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Presseerklärung OLG Düsseldorf

11.12.2011

Menschenrechte achten - "Väteraufbruch für Kinder" mahnt deutsche Behörden

Seit Wochen demonstrieren in Deutschland immer mehr VAfK-Gruppierungen vor Jugendämtern, beispielsweise in Fulda, Hameln, Duisburg, Dresden und Hannover. Mit Mahnwachen treten die sich in ihren Menschenrechten geschädigt fühlenden Väter, Mütter und Kinder für die Einhaltung der Menschenrechte bei familiären Trennungen und Scheidungen ein. Nach ihren Erfahrungen werden noch zu viele Behörden und Professionen mit ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten der Not von Trennungs- und Scheidungsbetroffenen nicht gerecht.

Osthessen-News

11.12.2011

Antrag auf Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wurde im Bundestag abgelehnt

Der Antrag betonte, die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssten für alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen umfassend beachtet werden. Er verweiste hierzu insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention – UN-KRK), wonach bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist.

Die Kinderrechtskonvention sei ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen. Dennoch werde ihrer enormen Bedeutung in Deutschland nicht ausreichend Rechnung getragen. In dem Antrag wurde ein Katalog mit sechs Forderungen zur besseren Berücksichtigung von Kinderrechten in Deutschland aufgestellt.

Ablehnung des Antrags erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wieder einmal zeigt sich, wie schwierig es sein kann die vertraglich eingegangenen internationalen Verpflichtungen umzusetzen und wie wenig Wert auf die Einhaltung der Verträge gelegt wird.

Bundestag

09.12.2011

SPD-Bundestagsfraktion will gemeinsames Sorgerecht so einfach wie möglich machen

Die SPD-Bundestagsfraktion will in der kommenden Woche eine Gesetzesinitiative vorstellen, die eine gemeinsame Sorge so einfach wie möglich machen möchte. Nach dem der Volksstimme vorliegenden Entwurf für einen Bundestagsbeschluss soll das gemeinsame Sorgerecht bereits festgeschrieben werden, wenn das Neugeborene beim Standesamt angemeldet wird. Wenn das die Eltern nicht tun, solle das Jugendamt vermitteln und auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Bleibe das erfolglos, entscheide ein Familiengericht, ohne dass es eines elterlichen Antrags bedarf.

Volksstimme

07.12.2011

"Weihnachten ist für uns ein kaltes, eisiges Fest"

HAMBURG Betroffene Männer, denen der Kontakt zu ihren Kindern entzogen wird, protestieren vor dem Familiengericht. Sie fühlen sich von den Jugendämtern im Stich gelassen und wollen ein Zeichen setzen gegen bürokratische Willkür.

Welt Online

07.12.2011

"Licence to lie" - Kommentar zum Urteil im Amtshaftungsprozess gegen Jugendamt - 1

Zu der Urteilsverkündung im Amtshaftungsprozess gegen das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach berichten die "Nürnberger Nachrichten" folgendes: "(Richter) Dreßler wies ausdrücklich darauf hin, dass das Jugendamt in solchen Verfahren einen "Einschätzungsspielraum" nutzen kann."

Einschätzungsspielraum?

Die Erfindung dieser Euphemie als Teil der Urteilsbegründung zeugt von einem Höchstmaß an juristischer Fantasie und belohnt die monatelange Geduld der Prozessbeobachter fürstlich.

Wie nebenbei bestätigt das Urteil nämlich eine im deutschen Rechtswesen bestehende Besonderheit: es gesteht bestimmten Amtsträgern das Sonderrecht zu, sich vor Gericht nicht an Wahrheit halten zu müssen, das Recht zu lügen.

Dieses Sonderrecht steht den Jugendämtern zu. Selbst wenn, wie im vorliegenden Fall, das Jugendamt das Sorgerecht eines Kindes an sich zu reissen beschließt und zwar ohne die Eltern davon überhaupt in Kenntnis zu setzen, geschweige denn deren eigene Meinung vor Gericht hören zu lassen. Dann kann das Jugendamt durch eine einfache Erklärung vor dem Amtsgericht den Richter dazu bewegen, das Sorgerecht des Kindes auf das Amt zu übertragen und das Kind mit Hilfe der Polizei aus der Familie zu holen. Das geht ganz einfach: es gibt Begründungen und Formulierungen, die den Richter faktisch dazu zwingen, dem Antrag stattzugeben. Schließlich gibt es die ständige Rechtsprechung, die unter gewissen Umständen die Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt praktisch vorschreibt.

Diese Begründungen müssen aber nicht wahr sein. Sollte sich später herausstellen, dass das Sorgerecht absichtlich durch erfundene Behauptungen erschlichen wurde, hat das Jugendamt keine Konsequenzen zu fürchten.

Nun meint der rechtschaffene Bürger, vor Gericht müsse man doch die Wahrheit sagen. Muß er auch: die Zivilprozessordnung schreibt den Parteien und den Zeugen Wahrheitspflicht vor. Eine Lüge kann zu einer erheblichen Strafe führen. Nur: das Jugendamt ist kein Zeuge. Und auch keine Partei. Selbst wenn das Jugendamt alleine vor Gericht steht und Beschlüsse veranlasst, ist es keine Partei. Die Ausführungen des Amtes sind juristisch mit Kaffeeklatsch gleichzusetzen. Dennoch begründen die Familienrichter ihr Urteil meistens mit den Ausführungen dieses Amtes.

Auch der Richter ist fein raus. Trotz der juristischen Nichtigkeit der Ausführungen des Amtes darf er davon ausgehen, dass der Vortrag seine Richtigkeit hat. Auch bei Verhandlungen, wenn die Anwesenheit der Eltern durch das Jugendamt geduldet wird, haben die Ausführungen der Eltern, die ja der Wahrheit verpflichtet sind, niedrigeren Stellenwert als die des Jugendamtes.

Gegen das Vorgehen des Jugendamtes kann man sich nur auf eine einzige Weise wehren: durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstherrn, den Landrat. Ganz egal worüber man sich bei ihm beschwert, man bekommt nur eine Standardantwort: die Arbeit des Jugendamtes sei rechtlich nicht zu beanstanden. Da hat er sogar recht: sobald vor Gericht erschienen, bewegt sich das Jugendamt in einem rechtsfreien Raum. Und wer sich in diesem Raum befindet, kann naturgemäß rechtlich nicht beanstandet werden. So ist auch der Landrat fein raus. Einen weiteren Rechtsweg gibt es nicht.

Wenn der Richter das Jugendamt um eine Stellungnahme bittet, könnte es auch so formuliert werden: "Bitte meine Damen und Herren, lügen Sie los!"

05.12.2011

Ordnungshaft bei Umgangsvereitelung

Dieser Überschrift lässt die Trennungsväter in Bayern höchstens müde lächeln. Immerhin wird Umgangsvereitelung durch den meisten bayerischen Familiengerichten stillschweigend gebilligt, ohne Rücksicht auf Belange der Kinder. Bei Zuwiederhandlungen gegen Umgangsregelung wird das vom Gesetz vorgesehene Ordnungsgeld nicht verhängt, geschweige denn Ordnungshaft.

Aus wohlbekannten historischen Gründen ist jedoch in den neuen Bundesländern ein besonderer Hang zur Rechtsstaatlichkeit zu erkennen. Dies wiederspiegelt sich auch an der kinderfreundlichen Rechtssprechung der Familiengerichte.

Heute erhielten wir eine Kopie von einem Beschluß des AG Hagenow vom 28.09.2010.

AG Hagenow PDF

03.12.2011

"Für viele von uns gibt es kein Weihnachten"

In Lüneburg protestierten von ihren Kindern getrennte Eltern und Großeltern. NDR berichtet.

NDR

03.12.2011

Urteil im Amtshaftungsprozess gegen Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach

Am Donnerstag wurde das Urteil im Amtshaftungsprozess gegen KJA AS verkündet. Die Klage wurde abgewiesen. Laut unserem Berichtserstatter beträgt die Urteilsbegründung zig Seiten. Nach den wenigen Anhaltspunkten her zu beurteilen, die er bei der mündlichen Verkündung aufschrieb, beinhaltet die Begründung so manche Kuriosität aus der Gesetzgebung aber auch zur Anwendung des Rechts.

Wir berichten mehr, sobald uns die Urteilsbegründung vorliegt.

Süddeutsche
Ambeger Zeitung
Nürnberger Nachrichten

27.11.2011

Wirksamer Schutz vor Psychiatrie-Zwang durch Patientenverfügung

Familienrechtlich kalt gestellte Väter, die sich nicht mit ihrer "Entsorgung" abfinden wollen und sich nicht über den Verlust ihrer Kinder "hinwegtherapieren" lassen wollen, müssen irgendwann mit Zwangspsychatrisierung rechen, wenn sie nicht nachgeben. Denn sonst kann es geschehen, dass die Staatsanwaltschaft behauptet, dass ein "renitenter" Vater einen Amoklauf plane oder damit gedroht habe. Und so wurde ein 41 Jahre alter ehemaliger Polizeibeamter aus Stuttgart für insgesamt neun Monate in Untersuchungshaft gesteckt und in einem Nervenkrankenhaus untergebracht. Zu unrecht, wie es sich herausstellte. INHR

Wer sich mit willkürlichen Entscheidungen vom Jugendamt oder Familiengericht nicht zufriedengibt sondern sich wehrt, sollte vorsorglich eine Patientenverfügung erwägen. Sicherheit vor einer willkürlichen Zwangseinweisung bietet diese wohl nicht. Doch mangels höchstrichterliche Urteile zu vielen rechtlichen Fragen um Patientenverfügung und Zwangseinweisung dürfte dies die Hürde für willkürliche Zwangsmaßnahmen erhöhen.

Patientenverfügung

Zum Formular

27.11.2011

Amtlicher Größenwahn

"Immer öfter spielen Jugendämter Schicksal. Gegen den Willen der Eltern holen sie die Kinder aus ihrer Familie. Dafür müssen sie sich nicht einmal rechtfertigen. Und eine Kontrollinstanz gibt es nicht."

So die Überschrift eines Zeitungsartikels vom 21.12.2008. Leider hat der Bericht bis heute nichts an Aktualität verloren.

FAZ

26.11.2011

Bundesrat will Kinder-Grundrechte in Verfassung verankern

Die Länder möchten die spezifischen Rechte von Kindern stärken. Mit einer am 25.11.2011 gefassten Entschließung haben sie daher die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Dieser soll die Grundrechte der Kinder, vor allem den besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft sowie das Recht auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich normieren. Im Gesetzgebungsverfahren sei auch zu prüfen, inwieweit weitergehende soziale Rechte der Kinder wie das Recht auf Fürsorge, das Recht auf Bildung und Chancengleichheit sowie auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit normiert werden können.

Zur Begründung führt der Bundesrat unter anderem aus, dass die Stellung von Kindern in der Gesellschaft weiter zu stärken und das Bewusstsein dafür zu schärfen ist, dass Kinder eigene Grundrechte haben.

Bundesrat

26.11.2011

Bundesrat stimmt Bundeskinderschutzgesetz nicht zu

Das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz hat am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit der Stimmen bekommen. Zudem konnten sich die Länder nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verständigen, so dass das Gesetz blockiert ist. Der Deutsche Bundestag hingegen hatte das Gesetz Ende Oktober ohne Gegenstimme beschlossen.

Familienministerin Schröder verkündet stolz, das Gesetz sei in der Fachwelt "einhellig begrüßt" worden. Allein dieser Umstand, nämlich dass die "Industrie", dessen Handeln das Gesetz steuern soll, die vorgeschlagenen neuen Regeln vorbehaltslos lobt, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.

Betroffenenverbände, so auch Trennungsväter e.V. und z.B. Deutsche Kinderhilfe haben ebenso einhellig den Entwurf abgelehnt (wir berichteten am 21.11.2011). Die Kernprobleme der Jugendhilfe, dass es keine einheitlichen Fach- und Qualitätsstandards gibt, dass Jugendhilfemaßnahmen nicht evaluiert werden, es keine Fachaufsicht gibt und über 600 Jugendämter in Deutschland unterschiedlich arbeiten, wurden im Entwurf nicht reformiert. Standards und Kontrolle waren ursprünglich vorgesehen, die "Fachwelt" konnte jedoch durch erfolgreiche Lobbyarbeit die Einführung von Kontrollmechanismen verhindern.

Besonders dreist an dem Verfahren war der Umstand, dass der Bundesrat just an dem Tag die Unkontrollierbarkeit der Willkür in der "Familienhilfe" betonieren wollte, als die Delegation des EU-Parlamentes wegen den offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter in Berlin vorstellig wurde (wir berichteten am 14.10. und 24.11.)

bildungsklick.de

26.11.2011

„Ich bin immer noch im Gefängnis“

Familiengerichte entscheiden nicht immer nachvollziehbar, wenn Eltern ums Sorgerecht streiten. Und wenn doch, so ist keineswegs sicher, dass sich das Jugendamt an dem Gerichtsbeschluß hält.

Protokoll eines Falls, bei dem fast alle verloren haben - sogar das Kind.

FAZ

26.11.2011

"Kuckuckskinder“: Behörde prüft Abstammung aller Geschwister

LAUSSA, WEYER. Für den Familienurlaub kellnerte ein Schichtarbeiter bei Zeltfesten und fuhr auch am Sonntag in die Firma. Nach Vaterschaftstests weiß er, dass keines der vier Kinder von ihm stammt. Gestern begann am Bezirksgericht Weyer ein Zivilprozess gegen einen Nebenbuhler.

nachrichten.at

24.11.2011

Pflegeeltern der getöteten Anna verurteilt

Die Pflegemutter der in der Badewanne ertränkten neunjährigen Anna aus Bad Honnef ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ihr Mann muss sechseinhalb Jahre in Haft.

Das Jugendamt, unter dessen Aufsicht die Tötung geschah, manipulierte und vernichtete Akten über Anna nach ihrem Tod. Wie in dem traurigen Fall von Lea aus Tirschenreuth, werden wohl auch hier "die Täter von Amts wegen" ungeschoren davonkommen.

N24

24.11.2011

EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben.

FAZ

23.11.2011

Im Fall „Spatzennest“ traf auch das Amtsgericht Entscheidungen von verhängnisvoller Tragweite

Es gibt schwierigste Konstellationen im Leben, gerade für Juristen. In der nachfolgend dargestellten Szenerie kann kaum jemand so profund urteilen wie Thomas Bergmann, seit 2008 Direktor des Wormser Amtsgerichts. 1996/97 war er am Landgericht Mainz beisitzender Richter in den sogenannten Worms-Prozessen: 24 Angeklagte aus Worms und Umgebung wurden vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen; Bergmann formulierte ein Urteil von 1 500 Seiten.

Nach 1997 wollten die freigesprochenen Eltern ihre Kinder aus dem Heim „Spatzennest“ zurückhaben. Jugendamt Worms und in letzter Konsequenz das Amtsgericht Worms als Familiengericht entschieden: Die Kinder bleiben im „Spatzennest“. Begründung: Die Kinder wollten nicht zurück, ein Junge drohte mit Selbstmord, wenn er das Heim verlassen müsste.

Ein Gutachter erklärte schon 2001, Stefan S., Leiter des „Spatzennestes“ bis zu dessen Schließung 2007, habe die Kinder einer Gehirnwäsche unterzogen, um sie an sich zu binden.

Wormser Zeitung

23.11.2011

TV-Tipp: "Entführt - Gib mir mein Kind zurück!" RTL, Heute um 20:15 Uhr

Rund 1.000 Kinder werden in Deutschland vermisst, weil sie von einem Elternteil entführt wurden. Herausgerissen aus ihrer Umgebung sehen sie ihre Freunde nicht mehr und verlieren von einem auf den anderen Tag Papa oder Mama. So wie die kleine Hannah. In der neuen Doku 'Entführt - Gib mir mein Kind zurück!' macht sich Privatdetektiv Norbert Idel auf die Suche nach dem kleinen Mädchen. Ein Wiederholungstermin ist uns nicht bekannt.

Dummerweise wird just zur selben Zeit auf ARD "Der Mann auf dem Baum" ausgestrahlt. Doch "Der Mann auf dem Baum" wird noch folgend wiederholt:
ARD DO 24.11. 10:30
EinsFestival SA 26.11. 20:15
EinsFestival SO 27.11. 12:10
EinsFestival MI 30.11. 18:30
EinsFestival DO 1.12. 06:15
EinsFestival DO 1.12. 13:15

Der Mann auf dem Baum

23.11.2011

Dritte Mahnwache vor dem Jugendamt Duisburg

Schon am dritten Montag in Folge hielt Väteraufbruch Duisburg eine Mahnwache vor dem Jugendamt. Auch dieses Mal erzählten die Passanten bewegende Schicksale über das Leben in Rädern des Familienunrechts.

VAFK Duisburg

22.11.2011

Typische Strukturen des behördlichen Kindesentzugs und was man dagegen tun kann

Rechtsanwalt Andreas Fischer erklärt die Mechanismen der Kinderklauindustrie.

RA Andreas Fischer

22.11.2011

Sozietät Poppe: "Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB"

Seit dem 01.07.1998 ist ein Umgangsrecht von Großeltern mit den Enkelkindern gesetzlich geregelt.

Sozietät Poppe zieht Bilanz.

Sozietät Poppe

22.11.2011

Frau will Kind schützen - und wird selbst verurteilt

Sie wollte nur Zivilcourage zeigen, jetzt ist sie eine Straftäterin. Die Mitarbeiterin einer Gemeindeverwaltung hört von Gewalt in einer Familie, sie geht dem Gerücht nach und schließlich landet der Fall beim Jugendamt. Doch am Ende steht die Frau selbst vor Gericht - und wird wegen übler Nachrede verurteilt.

Süddeutsche

22.11.2011

Auch dieses Jahr Weihnachten werden wieder über 2 Millionen Kinder ohne ihren Vater feiern müssen.

Bei Trennung der Eltern verlieren viele Kinder ihren Vater. Häufig, weil die Mutter ihr eigenes Leben haben möchte und die Kinder dem Vater entfremdet. Dass die Mütter die Kinder für sich haben wollen ist eine Sache, dass aber Jugendämter, Familiengerichte, Gutachter und Politik dies fördern ist inakzeptabel.

Und genau darauf macht der Blaue Weihnachtsmann mit seinen Aktionen deutschlandweit wieder aufmerksam.

Sa. 26.11.2011 - 11:00 Uhr Detmold (NRW, Landkreis Lippe)
Verteilung von Info-Material ca. 12:00 Uhr evtl. Verlängerung
Frank Beissner 05721/83 30 021


Fr. 02.12.2011 - 09:00 Uhr Amtsgericht Lüneburg, Am Ochsenmarkt 3, Lüneburg
Geschenke für die Kinder vor dem Gericht mit Spiel "Der falscher Richter"
Peter.Witkowski(at)Blauer-Weihnachtsmann.de

Fr. 02.12.2011 - 11:00 Uhr Amtsgericht Sievekingplatz
Geschenkeburg für die Kinder vor dem Gericht mit Spiel "Der falsche Richter"
Christian.Peters(at)Blauer-Weihnachtsmann.de

Sa. 03.12.2011 - 11:00 Uhr Lemgo (NRW, Landkreis Lippe)
Verteilung von Info-Material
Frank.Beissner(at)Blauer-Weihnachtsmann.de (05721/83 30 021)

Sa. 03.12.2011 - 23:00 Hauptbahnhof Hamburg
Mitternachts-Demo mit Zwischen-Kundgebung "Wann kommt der Beschluss?"
Roland.Rehmet(at)Blauer-Weihnachtsmann.de

Sa. 10.12.2011 - 11:00 Uhr Hameln (Niedersachsen, Landkreis Hameln-Pyrmont)
Verteilung von Info-Material
Frank.Beissner(at)Blauer-Weihnachtsmann.de (05721/83 30 021)

Sa. 17.12.2011 - 11:00 Uhr Rinteln (Niedersachsen, Landkreis Schaumburg)
Verteilung von Info-Material
Frank.Beissner(at)Blauer-Weihnachtsmann.de (05721/83 30 021)

Weitere Veranstaltungen in Stuttgart, Goslar, Köln, Neuss und Düsseldorf sind in Vorbereitung.

Blauer Weihnachtsmann

21.11.2011

Deutsche Kinderhilfe will neues Kinderschutzgesetz stoppen

Die Deutsche Kinderhilfe appelliert in einem Brief an die Ministerpräsidenten der Länder, das neue Kinderschutzgesetz im Bundesrat zu stoppen. Die Neuregelungen verhindern einen wirksameren Kinderschutz und könnten sogar die Lage von misshandelten Minderjährigen verschlechtern.

Die Kernprobleme der Jugendhilfe, dass es keine einheitlichen Fach- und Qualitätsstandards gibt, dass Jugendhilfemaßnahmen nicht evaluiert werden, es keine Fachaufsicht gibt und über 600 Jugendämter in Deutschland unterschiedlich arbeiten, wurden gesetzlich nicht reformiert.

Alle Ansätze, die bundesweite Fachstandards und die regelmäßige Qualitätsprüfung verpflichtend gemacht hätten, sind aus dem Gesetzentwurf, an dem die Deutsche Kinderhilfe sachverständig beteiligt war, auf Druck der öffentlichen und privaten Trägerverbände der Jugendhilfe wieder herausgestrichen worden.

So fehlen in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz eine grundsätzliche Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen und eine Vorschrift für obligatorische Hausbesuche durch die Jugendämter, die die Deutsche Kinderhilfe vom Gesetzgeber gefordert hatte.

Es gibt auch keine rechtliche Verpflichtung für Vereine und freie Träger, von allen Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis einschließlich Vorstrafen bei Sexualdelikten zu verlangen. Auch der Vorschlag des Runden Tisches gegen sexuelle Gewalt nach der Einführung von unabhängigen Beschwerdestellen, nach skandinavischem Vorbild Ombuds-Stellen genannt, wurde nicht aufgegriffen.

Das nun vorliegende Gesetz setzt im Gegensatz zum Referentenentwurf die systematische Benachteiligung von behinderten Kindern in Heimen fort. Die Vertragspflicht der Träger von Heimeinrichtungen, mit der Jugendhilfe zur Regelung des Kinderschutzes zusammen zu arbeiten (§ 8a SGB VIII), gilt nun doch nicht für die Träger von Behinderteneinrichtungen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung, diese große Lücke beim Schutz behinderter Kinder vor Missbrauch und Misshandlung in Heimen zu schließen, wurde ebenfalls auf Verbändedruck gestrichen.

Es fehlt eine sachgerechte Möglichkeit von Geheimnisträgern, insbesondere Kinderärzten, sich in Fällen von Kindeswohlgefährdungen untereinander auszutauschen, ohne sofort eine Familie an das Jugendamt melden zu müssen.

Familienhebammen können ein kleiner Baustein für Frühe Hilfen und besseren Kinderschutz sein. Das setzt neben einer langfristigen Finanzierung, auch Regelungen über deren Qualifikation, Einsatzmöglichkeiten und Stellung innerhalb des Jugendhilfesystems voraus. Das alles fehlt aber im Gesetz.

Die zwei getöteten Babys vom Wochenende in Herford und Berlin sind statistisch gesehen ein ganz normales Wochenende, nach wie vor sterben in Deutschland im Schnitt drei Kinder pro Woche. Dies zu ändern, ist die Politik vor vier Jahren angetreten; wie die Entwicklung der Zahlen verdeutlicht, ohne Erfolg.

"Im Jahr 2007 gab es nach den Toden von Kevin, Lea Sophie und den vielen anderen toten Kindern den ersten Kindergipfel, auf dem die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin sich auf Reformen der Kinder- und Jugendhilfe und die Verabschiedung eines Bundeskinderschutzgesetzes verständigt haben. Nach nunmehr vier Jahren soll nun ein Gesetz zum 1.1.2012 in Kraft treten, das dem System ein Weiter-So garantiert", erklärt Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin, "dies zu verhindern, ist nun die Aufgabe und Verantwortung der Ministerpräsidenten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Rolf Stöckel, Sprecher des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
E-Mail: presse@kinderhilfe.de
Internet: http://www.kinderhilfe.de/(dvf, cl)

20.11.2011

Kundgebung zum Tag der Menschenrechte in Karlsruhe

Der Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e. V. veranstaltet jährlich in Karlsruhe, der Stadt des Rechts, auf dem Platz der Grundrechte, zum Tag der Menschenrechte, die Kundgebung des Väteraufbruch für Kinder gegen Menschenrechtsverletzungen im Deutschen Familienrecht. Die diesjährige Kundgebung findet am Samstag, 10.12.2011 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.

VAFK

20.11.2011

Schweiz: Das gemeinsame Sorgerecht soll die Regel werden, auch wenn die Eltern nicht (mehr) verheiratet sind.

Der Kampf hat sich gelohnt», sagt Oliver Hunziker, Präsident der «Vereinigung verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter». Seit Jahren kämpfen die geschiedenen Männer für das gemeinsame Sorgerecht.

Als Bundesrätin Simonetta Sommaruga Anfang Jahr verkündete, sie wolle gleichzeitig mit dem Sorgerecht das Unterhaltsrecht neu regeln, platzte den Männern der Kragen: Sie sendeten 1700 Pflastersteine an Sommaruga. Der Protest zeigte Wirkung.

Jetzt beschloss der Bundesrat, dass die gemeinsame elterliche Sorge künftig der Normalfall ist. «Wir führen damit im Sorgerecht die Gleichberechtigung ein», sagte Sommaruga gestern. Denn: «Die gemeinsame Sorge ist für den Bundesrat eine Selbstverständlichkeit.»

Mit diesem Beschluß bewegt sich die Schweiz einen riesigen Schritt in Richtung modernes Familienrecht - und lässt die Bundesrepublik Deutschland auf einem Schlag weit hinter sich.

Blick

20.11.2011

Weihnachten, das „Fest der Liebe und Familie“?

Doch was tun, wenn die Familie – wenn die Kinder fehlen? Vielen Trennungseltern ergeht das so: Jahr für Jahr… „Alle Jahre wieder…“

Welche Rechte, welche Möglichkeiten hat ein betroffener Elternteil, dem gerade zum ‚Fest der Liebe’ der Kontakt zu seinen Kindern verweigert wird?

Der ‚Väteraufbruch für Kinder’ e.V. lädt ein zu einem Fachvortrag des bekannten Familienrechtsanwaltes und Vereinsmitglieds RA Marcus Gnau aus Bad Nauheim bei Frankfurt. Herr Gnau ist selber betroffener Trennungsvater und kennt das Leid zerrissener Familien.

Er hat aus seinen persönlichen Erfahrungen heraus eine ‚eigene Strategie’ in Sorgeund Umgangsstreitigkeiten entwickelt: er arbeitet deeskalierend und ausschließlich zum Wohl der Kinder.

Die Zielsetzung des Vortrags mit anschließender Diskussion: Glückliche Weihnachten in allen Restfamilien

Termin: Samstag, 03.12.2011
Zeit: 11 bis 15 Uhr, mit ‚Mittagssnack’
Ort: Gemeindehaus der evangelischen Erlöserund
Friedenskirchengemeinde
Lutherstrasse 4, 47228 Duisburg

Anmeldung und Details unter:
02065 / 899 762
VAfK-Duisburg@gmx.de

16.11.2011

Schweizer Justizministerin kündigt eine "Weihnachtsüberraschung" für Väter an

Heute weihte die schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga einen Pflastersteinplatz ein. Gleichzeitig kündigte das Justizdepartement eine Überraschung an. Involvierte ahnen, worum es geht.

Tagesanzeiger

15.11.2011

Sorgerechtsstreit beschäftigt Bremer Staatsanwaltschaft

Bremen. Seit vier Jahren kämpft Jacek Zdrojewski um seine Kinder. 2007 sind sie ihm weggenommen worden, durch die eigene Frau. Ein Jahr lang hat er die Kinder gar nicht gesehen, und auch danach nur unregelmäßig. Er leidet unter Depressionen, der Kampf hat ihn krank gemacht, und arm. Er hat sich Geld geliehen, um Anwälte zu bezahlen. Bisher ohne Erfolg. Jetzt hat sich die Bremer Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Sie wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben, indem sie dem Vater die Kinder entzogen hat.

Weserkurier

14.11.2011

Hat nun auch Stadt Siegen eine eigene "Jugendamtsleiche"?

So scheint es. Neben den obligatorischen Amtspflichtsverletzungen durch das Jugendamt und Beschwichtigungen durch Staatsanwaltschaft scheint es zudem eine außergewöhnlich hohe Menge an kriminellen Energie im Spiel zu sein. Darauf deuten die Vorwürfe eines Flugblattes einer Aktion um Thomas Morgenschweis (wir berichteten bereits am 23.07.2011). Laut dem Flugblatt sah ein Gutachter ein Kind im Obhut der Mutter gefährdet und empfahl das Kind beim Vater zu unterbringen. Trotz entsprechender Empfehlung des Familiengerichtes blieb das Jugendamt untätig. Wenig später starb das Kind, angeblich durch plötzlichen Kindestod.

Was nun passiert sein soll, wird in dem Flugblatt folgend beschrieben:

"Wie zu erfahren und nachzulesen ist, beauftragte die zuständige Familienrichterin Geiß-Albohr am 12. Mai, zwei Tage nach der Beisetzung, telefonisch den Sachverständigen sein Gutachten zu ergänzen und der neuen Situation anzupassen. Das erstaunliche Resultat war, daß die Gutachtenergänzung zu der Empfehlung gelangte die beiden verbliebenen Kinder bei der Mutter zu belassen."

Die Frage drängt sich auf, warum kann die zuvor festgestellte fehlende Erziehungseignung der Mutter so plötzlich geändert werden?

Wirsiegen

Flugblatt (PDF)

13.11.2011

Experte fordert Umgangsrechte für Großeltern

Berlin: (hib/EIS) Scheiden sich Ehepartner, werden oft auch die Großeltern von ihren Enkeln getrennt. Ein Problem, das bei Sorgerechtsstreitigkeiten selten Beachtung findet. In einem Expertengespräch zum Thema "Trennung von den Großeltern durch Trennung der Eltern" befasste sich die Kinderkommission (Kiko) am Mittwoch mit diesem Aspekt.

Der Gesetzgeber regelt die Rechte und Pflichten zwischen Großeltern und Enkeln nicht. "Im Regelfall wird das Verhältnis durch die Eltern moderiert", erläuterte Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut. Einen Rechtanspruch auf Umgang gebe es nicht. Der Sachverständige stellte fest, dass mit der Abnahme traditioneller Familienmodelle die Mannigfaltigkeit der Generationenbeziehungen steige. Also nach Scheidung und Wiederverheiratung oder Trennung unverheirateter Paare die Anzahl der Großeltern die Anzahl der Enkel im Regelfall übersteigt. Durch neue Partnerschaften kämen auch neue Großeltern in die neuen Familienzusammenschlüsse dazu. "Es kann vorkommen, dass einem Kind bis zu acht Großeltern gegenüberstehen", sagte Alt. Doch dieser Fall trete selten ein. Der Wissenschaftler erklärte, dass in der Praxis oft nur "die Großeltern mütterlicherseits eine enge Beziehung zu ihren Enkeln pflegen, während das Verhältnis väterlicherseits oft verhalten ist". Das liegt nach Ansicht Alts aber nicht an den Großeltern: "Der Antrieb ist da, den Kontakt zu halten." Doch es bedürfe einer Kultur des Umgangs, die sich die Eltern erarbeiten müssen, um mit den Konsequenzen einer Trennung umgehen zu lernen. Das gelinge jedoch nicht immer und führe schließlich zum Entzug familiärer Bindungen zu den Verwandten der Ex-Partner.

Aus diesem Grund sah Christian Alt eine Aufgabe der Politik darin, das Recht der Großeltern auf Umgang mit den Enkeln zu regeln. Als mögliches Vorbild nannte er die bereits in der Familienpolitik umgesetzte Stärkung der Umgangsrechte geschiedener Väter mit ihren Kindern gegenüber den Müttern.

Rita Boegershausen von der Bundesinitiative Großeltern sah eine Ursache des Entzugs der Enkel von ihren Großeltern darin begründet, dass die Kinder nicht im Mittelpunkt bei Scheidungsfragen stehen, sondern Mittel seien. "Die Begleitindustrie setzt sich nicht für die Interessen der Kinder ein", kritisierte sie scharf und erläuterte, dass Gutachter, Anwälte und Richter nicht genügend zur Deeskalation von Streitigkeiten beitragen würden. Sie forderte die Schaffung eines Ombudsmannes, der schon frühzeitig eingreifen sollte, wenn heftiger Trennungsstreit vor Gericht zum Nachteil anderer Familienmitglieder das Zusammenleben verhindere. "Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater und sie haben ein Recht auf die gesamte Familie", sagte Boegershausen.

Helga Krull vom Großelterndienst Berlin berichtete von der Vermittlung sogenannter Wunschgroßeltern. Ein Ausweg für Großeltern, die keinen Kontakt mehr zu ihren Enkeln haben. Rund 500 Freiwillige würden sich in Berlin in rund 600 Familien auf diese Weise circa 800 Kindern annehmen. "Sie können Zeit schenken und die Eltern profitieren davon", sagte Krull. Bei dieser Form der Wunschgroßeltern-Wunschenkel-Beziehung stehe die Betreuungsfunktion im Mittelpunkt. Die Mütter würden davon profitieren, weil sie ohne diese konkrete Unterstützung oft keinen Beruf ausüben könnten.

13.11.2011

Nürnberger seit Jahren in der geschlossenen Psychiatrie - allem Anschein nach als geistig vollkommen Gesunder

Nürnberger Justiz. Hört man diese Wörter, denken die meisten Menschen an die Nürnberger Prozesse, welche ein neues Zeitalter im Völkerrecht einläuteten. Doch immer mehr Bürger denken dabei an eine nicht endende Kette von Justizskandalen.

Die Trennungsväter sind mit der oft nicht nachvollziehbaren Rechtsprechung des OLGs Nürnberg bestens vertraut. Während andere OLG's immer wieder von ihren wegweisenden Urteilen berichten, ist es still um das OLG Nürnberg. Verträgt die nürnberger Rechtsprechung keine Tageslicht?

Nicht allzu lange Zeit ist seit dem Skandal um OLG Nürnberg vergangen. Da haben die Justizmitarbeiter die hauseigene Autowerkstatt für Reparaturen von Privatfahrzeugen missbraucht. Der Hausmeister führte in der Dienstzeit Reparaturen an Privatwohnungen durch und die Asservatenkammer diente als eine Art Selbstbedienungsladen.

Als die nürnberger Presse auf die skandalösen Umstände hinwies, nahm es sich die bayerische Justizministerin Beate Merk zur Herzenssache, Ordnung in das Gericht zu bringen. Doch heraus kam im Jahr 2009 nur eine beschwichtigende Stellungnahme und vor allem Bedauern über den psychischen Druck, welcher den Justizmitarbeitern durch Aufdeckung des Skandals verursacht wurde. Missstände hier und Missstände dort, sicher. Aber alles nur halb so schlimm. Würde sicher nicht mehr vorkommen.

Zum Vergleich diese Nachricht, ebenfalls aus dem Jahr 2009: "Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber bestehlen, dürfen fristlos gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn das Diebesgut nur einen Wert von 1,30 Euro hat. Mit einem entsprechenden Urteil zog das Landesarbeitsgericht Berlin gestern einen Schlussstrich unter den Fall einer 50-jährigen Supermarkt-Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro (Az.: LAG Berlin 7 Sa 2017/08)."

Aus der Urteilsbegründung: "Von einer Kassiererin seien "unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit" zu erwarten."

Daß von einem OLG-Präsidenten oder Generalstaatsanwalt durch ihre Diensherrin weniger Zuverlässigkeit und Korrektheit abverlangt wird als von einer Supermarkt-Kassiererin, muss jedem Justizangestellten wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen.

Nun wird ein weiterer Skandal publik. Ein Skandal, der alles bisherige in den Schatten stellt. Es geht um einen Schwarzgeldskandal, gesteuert durch einer Bank, gedeckt durch Politik, Staatsanwaltschaft und Justiz. Der Aufdecker dieses Skandals wird schon seit fünf Jahren grundlos in der geschlossenen Psychiatrie gefangen gehalten: Gustl Mollath.

Was hat dies mit der Problematik im Familienrecht zu tun? Eine ganze Menge. Denn Mollath hatte unter anderem seine eigene Frau wegen der Schwarzgeldaffäre angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ignorierte seine detaillierten Angaben zu der Steuerhinterziehung völlig und leitete kein Ermittlungsverfahren ein.

Als jedoch seine Frau im Rahmen des Scheidungsverfahrens unsinnige Vorwürfe gegen Mollath erhob, war die Staatsanwaltschaft eifrig an der Arbeit, erhob eine Anklage, ließ Mollath für Geisteskrank erklären und in die Psychiatrie sperren. Mit freundlicher Unterstützung eines psychiatrischen Gutachters.

Nun hat sich herausgestellt: Die Bank selbst nahm die schweren Vorwürfe ernster als die Staatsanwaltschaft. Nach bankinternen Untersuchungen wurden mehrere Mitarbeiter entlassen.

Der ehemalige Ministerialrat Wilhelm Schlötterer, selbst ein CSU-Mitglied, sieht hier CSU-Machenschaften im Spiel. Er spricht von einem "menschenverachtenden politischen Justizskandal" bis hinauf zur amtierenden Ministerin Beate Merk (CSU).

Es zeigt sich wieder einmal: wer in Bayern nicht mit der CSU klüngelt, spielt mit schlechten Karten. Einsatz: das eigene Leben. Zu gewinnen gibt es zwar nichts, aber es fehlt auch jede Gewinnchance. Man kann nur verlieren.

Die Trennungsväter haben es immer wieder mit dem Familiengericht zu tun. Dieser sensible Bereich ist vor jegliche Kontrolle geschützt. Die Verhandlungen sind nicht-öffentlich. Häufig geben die Jugendämter die für den Prozess entscheidenden Stellungnahmen nur mündlich ab. Über diese Stellungnahmen sowie über den ganzen Prozess wird kein Protokoll geführt. Diese Vorgehensweise öffnet der Justizwillkür Tür und Tor. Von dieser Möglichkeit machen sowohl die Jugendämter als auch Familienrichter gerne Gebrauch.

Wenn, wie oben dargestellt, selbst in dem "offenen" Bereich der Justiz Missbräuche geduldet, ja sogar politisch gefördert werden, kann man sich leicht vorstellen, welche Abgründe sich im Familienrecht öffnen. Da sollte es niemanden wundern, dass viele Trennungsväter das Vertrauen an den Rechtsstaat völlig verloren haben.

Nürnberger Nachrichten am 11.11.2011

Homepage von Gustl Mollath

Merk: Alles halb so schlimm

12.11.2011

BGH-Urteil zu Kuckuckskindern: Mutter muss biologischen Vater benennen

Mehr als 4000 Euro will sich ein Kuckucksvater vom tatsächlichen Erzeuger seines vermeintlichen Kindes zurückholen - doch die Mutter weigert sich, dessen Identität preiszugeben. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Die Frau hat kein Recht, den biologischen Vater zu verschweigen.

Süddeutsche

30.10.2011

Gib Günter Mühlbauer deine Stimme!

Die Sparkasse Regensburg führt den „Bürgerpreis“ für alle Ehrenamtlichen in der Stadt Regensburg und im Landkreis Regensburg im dritten Jahr weiter, um diesen Personen die ihnen gebührende Anerkennung zuteilwerden zu lassen und um mit den Geldpreisen die Projekte zu unterstützen.

In Kooperation mit der Mittelbayerischen Zeitung, Radio Charivari und TVA Ostbayern wurden alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich in den Kategorien Kultur, Soziales und Sport sowie (für alle bis 25 Jahre) für den Nachwuchspreis zu bewerben bzw. Vorschläge für mögliche Preisträger einzureichen.

Die Trennungseltern-Initiative um Günter Mühlbauer hat sich auch beworben. Eine gute Platzierung sichert der Problematik der Trennungskinder Aufmerksamkeit. Daher rufen wir euch auf: Gibt Günter eure Stimmen!

Bürgerpreis

30.10.2011

Das vergessene Geschlecht

Vor 25 Jahren hat die amerikanische Männerzeitschrift „Man“ einen wegweisenden Artikel veröffentlicht. Die These: „Wir haben es mit einer sozialen Krankheit zu tun; sie heißt: unreife Männlichkeit.“ All diejenigen, die sich heute nicht mehr „einkriegen“, hätten keine Chance gehabt, Männlichkeit sinnvoll zu erfahren. „Es wurden ihnen nur negative Klischees vom Mann gezeigt – von überbeschützenden Müttern, die sich beim Sohn über den Vater beschwerten, und später von den Feministinnen.“

Nun „laufen sie als alt gewordene Jungen herum und sind tickende Zeitbomben. Sie sind unglücklich. Aber sie haben auch nichts dagegen, andere unglücklich zu machen“.

Tagesspiegel

30.10.2011

Kinderkommission hört Experten zu Problemen von Kindern Alleinerziehender

Berlin: (hib/EIS) „Glückliche Scheidungskinder“ hat Dieter Katterle, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Facharzt für Psychosomatische Medizin, noch nicht gesehen. „Aber erleichterte“, sagte er in Anspielung auf die befreiende Wirkung einer Scheidung, wenn das Familienleben aus unterschiedlichsten Gründen für Eltern und – vor allem – Kinder zur Hölle werden kann. Als einer von vier Sachverständigen äußerte sich Katterle in einer Anhörung der Kinderkommission (Kiko) zur Situation der „Kinder von Alleinerziehenden“.

Nach einer persönlichen, nicht repräsentativen Umfrage schätzte er, dass rund 40 Prozent der Kinder in ambulanter und stationärer Behandlung in Kinderklinken aus Familien mit nur einem Elternteil kommen. „Hingegen wachsen nur 20 Prozent in solchen Familienstrukturen auf“, sagte er. „Da muss also etwas mit den Kinderseelen passieren“, stellte Katterle fest.

Kinderkommission (Anhörung) - 27.10.2011

30.10.2011

Väter nach der Trennung

Münster - Zwölf Männer sitzen in einem Café an der Hammer Straße in Münster zusammen. Der eine ist Jurist, der andere lebt von Hartz IV. Einer kommt aus Münster und ein anderer aus dem Ruhrgebiet. Sie könnten unterschiedlicher kaum sein. Nur eines verbindet diese Männer: Sie dürfen ihre Kinder seit der Trennung kaum noch sehen. Eine Situation, in die theoretisch jeder Vater geraten könnte.

Ein Redakteur der Münsterländischen Volkszeitung besuchte ein Trennungsväter-Treffen und berichtet über seine Eindrücke.

Münsterländische Volkszeitung

28.10.2011

Fernsehtipp: Monika Eberling

Geschlechterdemokratie ist das große Thema von Monika Ebeling. Seit Jahren kämpft die Sozialpädagogin für ein partnerschaftliches Miteinander von Männern und Frauen. Damit rennt sie keineswegs überall offene Türen ein. Im Gegenteil: Im Mai dieses Jahres verlor sie ihren Job als Gleichstellungsbeauftragte in Goslar, weil sie sich – so sah es zumindest die Mehrheit im Stadtrat – zu sehr für die Belange der Männer einsetzte.

WDR, west.art Talk am Sonntag, 30. Oktober 2011, 11.00 - 12.25 Uhr.

WDR

27.10.2011

Kinderkommission rügt Fehler von Jugendämtern und Polizei

"Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Bundestag fordert ein umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendamt, Polizei und Botschaften. Die Kinderkommission stellt fest, dass es häufig zu Fehlern bei der Entscheidungsfindung in den Jungendämtern komme."

Diese Meldung stammt aus dem Jahr 2009. Passiert ist bisher nichts.

MIGazin

27.10.2011

Geldstrafe für Jugendamtskritik

Welcher Trennungsvater kennt das nicht: Man wird vom Jugendamt diskriminiert, das Amt setzt Gerichtsbeschlüsse nicht durch. Die "Zusammenarbeit" mit dem Jugendamt ist oft sehr frustrierend. Man wird zum äußersten gereizt, letztlich platzt einem der Kragen. So auch in diesem Fall: Ein 27-Jähriger kämpft um Durchsetzung des Umgangsrechtes mit seinem Kind. Seine Kritik an das untätige Jugendamt brachte ihm gestern vor Amtsgericht Dachau eine Geldstrafe wegen Beleidigung.

Wir berichteten bereits am 21.10.2011 (Siehe unten).

Süddeutsche

27.10.2011

Prozess um eine perfide Männerfalle

Mit schönen Frauen verleitete ein Detektiv in den USA Männer zu einer Trunkenheitsfahrt - und verpfiff sie dann bei der Polizei. Auf Wunsch der Ex-Frauen, die den Ex Gatten der anstehenden Scheidung schlecht aussehen lassen wollten. Der Fallensteller steht selbst vor Gericht.

FTD

27.10.2011

Gutachter oder Schlechtachter?

Wenn Eltern sich nicht einigen können, haben beim Streit ums Kind meist Familienrichter und Gutachter das letzte Wort. Sie entscheiden, welches Elternteil für das Kind besser geeignet sein soll.

Aber sind diese Richter und Gutachter überhaupt dazu fähig? Kassieren unter dem Deckmantel "Gutachter" Scharlatane ab?

"ZDFzoom" ging der Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Und liefert eine weitere Bankrotterklärung unseres Familienrechtsystems ab.

ZDFzoom berichtete am 26.10.2011 (29 Min.)

Blog und Kommentare

Plus (Fernsehbeitrag)

26.10.2011

Deutscher Arzt zu 15 Jahren Haft verurteilt

In Paris ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre zu Ende gegangen: der Fall Kalinka. Ein französisches Gericht hat den deutschen Arzt Dieter K. für schuldig gesprochen, seiner Stieftochter Kalinka 1982 vorsätzlich Gewalt angetan und sie damit unbeabsichtigt getötet zu haben. Es verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft.

30 Jahre sind seit dem Tod des Mädchens vergangen. Erst seit März 2011 musste sich der deutsche Arzt dafür erstmals vor Gericht verantworten. Um zu erreichen, dass im März 2011 das Geschehen von einem Geschworenengericht neu bewertet wurde, beging Kalinkas leiblicher Vater selbst ein Verbrechen: Im Oktober 2009 ließ er K. gewaltsam nach Frankreich bringen.

Kalinka Bamberski lebte mit ihrer Mutter und dem Stiefvater Dieter K. in Lindau. Am 9. Juli 1982 kam die 14-Jährige, ein gesundes, sportliches Mädchen, von einem Badetag am Bodensee nach Hause. Am Abend spritzt der Arzt seiner Stieftochter ein Eisenpräparat, angeblich, weil sie an Anämie leidet - eine Diagnose, die Mediziner ebenso in Frage stellen wie die Behandlungsmethode. Am nächsten Morgen lag Kalinka tot in ihrem Bett.

Die Staatsanwaltschaft Kempten war nicht in der Lage, die Todesursache herauszufinden. Die Möglichkeit eines Sexualverbrechens wurde nicht in Erwägung gezogen. K. kam nie vor Gericht. Auch das Oberlandesgericht München sah keinerlei Hinweise für ein Verbrechen, weder für Mord noch für ein Sexualdelikt - und erklärte den Fall fünf Jahre später für erledigt.

Der Fall steht von Anfang an unter dem Zeichen mysteriöser Umstände und verschlampter Beweise.

Die Süddeutsche

25.10.2011

Baden-Württemberg focussiert auf Kindeswohl bei Trennung und Scheidung

Baden-Württemberg hat es begriffen: Um nachhaltig für die Zukunft der Gesellschaft zu sorgen, muss die Vorgehensweise um Trennungskinder grundlegend geändert werden. Mit der bisherigen konfliktschärfenden Arbeitsweise der Jugendämter und Familiengerichte zerstören wir unsere Jugend. Mit dieser Erkenntnis und den Maßnahmen für die flächendeckende Humanisierung des Familienrechtes ist das Bundesland - wieder einmal - Vorreiter.

In Baden-Württemberg sind jährlich über 20.000 Minderjährige von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Nicht selten werden Kinder in dieser Situation von ihren Eltern zur Durchsetzung eigener Interessen instrumentalisiert. Eskaliert der Streit zwischen den Eltern, hat dies oft gravierende Folgen für die soziale und psychische Entwicklung ihrer Kinder. Auffälligkeiten im Verhalten, physische und psychische Erkrankungen, Selbstwertprobleme, schlechtere Schulleistungen oder Beeinträchtigungen im Bindungsverhalten sind nur einige mögliche Folgen.

Das Projekt des Bundeslandes zielt auf die Entwicklung einer Konzeption für ein in Baden-Württemberg flächendeckendes Netz von nachhaltigen Kooperationen der an Sorge- und Umgangsstreitigkeiten beteiligten Berufsträger. Damit soll eine Organisationsstruktur für das gemeinsame Bemühen aller beteiligten Professionen, die Eltern im Interesse einer größtmöglichen Schonung der Kinder zu einer einvernehmlichen Lösung ihres Konflikts zu führen, geschaffen werden. Diese Unterarbeitsgruppe arbeitet unter dem Titel "Wege zu einer konsensualen Streitbeilegung im Sorge- und Umgangsrecht". Daneben ist geplant, in der Unterarbeitsgruppe "Elternfortbildung" eine Konzeption für Fortbildungsangebote zu entwickeln. Ziel dieser Konzeption wird es sein, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und ihnen zu helfen, die Bedürfnisse ihrer Kinder trotz eigener Trennungs- und Scheidungsprobleme in den Blick zu nehmen.

Trennungsväter e.V. hofft, dass auch andere Bundesländer von dem Vorstoß Baden-Württembergs Beispiel nehmen.

Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg

22.10.2011

Urteil im Amtshaftungsprozess gegen Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach

In dem Amtshaftungsprozess gegen KJA AS wird das Urteil des LG Amberg am 01.12.2011 um 14:00 Uhr verkündet. Wir haben mehrmals über den Prozess berichtet (siehe unten).

22.10.2011

Beschluss Amtsgericht Starnberg vom 12.10.2011 - 002 F 817/11 -

Das Landratsamt maß sich an Gerichtsbeschluss halten – Ein Novum in der Rechtsprechung

Dass das Jugendamt sich öfters nicht an Gesetzen hält und Gerichtsbeschlüsse einfach ignoriert, ist uns hinreichend bekannt. Doch bisher haben wir nicht erlebt, dass dieses Verhalten dem Amt unangenehme Folgen hätte. Doch nun droht ein Amtsgericht ein Jugendamt mit Folgen, sollte das Amt sich nicht an einem OLG-Beschluß halten.

Wie konnte es so weit kommen?

Wie bei jedem in Deutschland unehelich geborenem Kind, begann das Leben von Ellen mit einer Menschenrechtsverletzung. Ihr Vater, Johannes Kunz (Namen geändert) wurde vom Sorgerecht ausgeschlossen und er ist, aufgrund der Rechtslage, nicht berechtigt das Sorgerecht für seine Tochter einzuklagen. Dieser Umstand ist verfassungswidrig und eine Menschenrechtsverletzung, das haben BVerfG und EGMR längst festgehalten.

Die Kindesmutter, die sich außer Stande sieht sich für die Tochter zu kümmern, lässt die Tochter beim Vater vom Jahr 2007 bis 2008 aufwachsen. Sorgerecht jedoch blieb bei der Mutter.

Im Jahr 2008 tritt plötzlich das Jugendamt in Erscheinung, indem es Ellen einfach vom Vater wegnimmt. Ohne Gerichtsbeschluss, ohne Begründung. Erst vier Monate später wird eine Begründung fabuliert: der Vater hätte die Tochter an der Brust gefasst, sexuelle Belästigung sei das.

Doch was war die Aktion des Jugendamtes? Eine Illegale Inobhutnahme? Laut Jugendamt nicht. Das Kind sei nicht in Obhut genommen worden. Es sei einfach in einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Fremdunterbringung sei die Einwilligung der Kindesmutter immerhin nachträglich eingeholt worden.

Nur, wenn dies keine Inobhutnahme gewesen ist, was denn sonst? Eine Entführung? Und wenn sexueller Missbrauch dahinterstehen soll, wo bitte bleibt die Strafanzeige gegen den Vater?

Wie so oft, hat das Jugendamt durch rechtswidriges Verhalten Fakten geschaffen, die dann nachträglich künstlich legitimiert werden. Eine nachvollziehbare Begründung für die Unterbringung in einer fremden Familie, anstatt beim Vater, schuldet das Jugendamt jedoch weiterhin.

Nun möchte der Vater zumindest Umgang mit seiner Tochter haben. Was aus dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs geworden sind, wissen wir nicht. Doch auf jeden Fall bestimmt das OLG München, dass der Vater ein Recht auf Umgang hat. Dies lässt uns vermuten, dass an dem Vorwurf nichts dran war.

Es wird, einvernehmlich mit dem Jugendamt, eine Umgangsregelung getroffen. Woran sich das Jugendamt letztlich doch nicht hält. Die Umgangstermine finden nicht statt.

Normalerweise wäre Johannes Kunz nun vor der Situation, die allzu viele Trennungsväter kennen: man hält einen wertlosen Gerichtsbeschluss an der Hand und kann nichts dagegen unternehmen. Das Kind wird vom Vater entfremdet.

Doch nun schreitet ein mutiger Richter des AG Starnberg ein. Auf einen Antrag des Vaters hin, verpflichtet der Richter das Jugendamt dem Gerichtsbeschluss zu folgen. Das Gericht droht dem Jugendamt Fürstenfeld bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des OLG München mit einem Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 Euro, ersatzweise bis zu 6 Monaten Ordnungshaft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Strafandrohung stellt sicherlich ein Novum in der Rechtsprechung dar. Zum ersten Mal wird ein Jugendamt in das rechtsstaatliche System eingefügt und in seiner Willkür begrenzt. Wir hoffen, dass andere Gerichte diesem Weg folgen werden.

Insgesamt ähnelt der Vorgang sehr an dem Ausgangspunkt des Justizmarathons von Kazim Görgülü. Sicherlich wird auch Johannes noch seine Tochter zurück bekommen. Vielleicht sogar ohne den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Wikipedia: "Fall Görgülü"

22.10.2011

Kinderkommission: Scheidungskindern eine Stimme geben

BERLIN Bei Trennungen und Scheidungen sollten mehr als bisher die Nöte der Kinder berücksichtigt werden. Das war die übereinstimmende Auffassung aller Sachverständigen bei der Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 2011. Die Vorsitzende Nicole Bracht-Bendt stellte fest: „Kinder sind die Hauptleidtragenden bei einer Trennung, weil sie beide Elternteile lieben. Ziel der Politik muss es sein, Scheidungskindern eine Stimme zu geben.“ Die Kinderkommission beabsichtigt, die Erkenntnisse dieser Experten in einer ihrer nächsten Stellungnahmen aufzunehmen.

Der langjährige Familienrichter Jürgen Rudolph bemängelte die fehlende Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten, Psychologen und Jugendämtern. Psychologische Erkenntnisse müssten unbedingt mehr in die juristische Ausbildung einbezogen werden. Ein interdisziplinärer Studiengang an der Universität Mainz sei Vorreiter.

Prof. Dr. Thomas Schulte-Markwort, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wies darauf hin, dass mit einer Scheidung die Wahrscheinlichkeit für Auffälligkeiten bei betroffenen Kindern deutlich steige. Kinder befänden sich häufig in einem Loyalitätskonflikt und litten teilweise unter Entfremdung. „Eltern bleibt man ein Leben lang“, so Prof. Schulte-Markwort. Eltern müssten das Wohlergehen der Kinder über eigene Konflikte stellen.

Prof. Dr. Sabine Walper, Pädagogik-Professorin und Expertin für den Umgang mit Scheidungskindern von der Ludwig-Maximilians-Universität München, forderte im Scheidungsfall verpflichtende Beratungen von Eltern und obligatorische Fortbildungen von Richtern. Einhellige Meinung der Experten war, dass die deutsche Gesetzgebung bei Scheidungsverfahren das Wohlergehen der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt rücken solle, statt die Interessen streitender Eltern.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundestages vom 21.10.2011)

21.10.2011

Trennungsvater beleidigt Jugendamtsmitarbeiterin

Eine Mitarbeiterin des Dachauer Jugendamtes weigerte sich, bei einem Fall von Umgangsvereitelung tätig zu werden. Stattdessen wies er den Vater lediglich auf die Klagemöglichkeit vor Familiengericht hin. Ob so viel Ignoranz lud der Vater seine Frust bei einer anderen Landratsamtsmitarbeiterin per E-Mail ab. Folgende bairisch-derbe Ausdrücke waren der Mitarbeiterin und auch der Staatsanwaltschaft deutlich zu viel:

"Was will den die Frau H. will sie sich ihr Gesäß in dem Gerichtssaal breit sitzen oder will sie was machen..."

"Was diese Frau von sich gibt ist sowas von totalitär und einfach nur krank!!!! Mich würde nicht wundern, wenn sie privat mao genannt werden würde...."

Berücksichtigt man das oft völlig unangebrachtes Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter den Vätern gegenüber, ist diese Affektreaktion des Vaters noch als recht angemessen zu beurteilen. Bemerkenswert ist, dass auch der Vergleich mit dem Busenfreund von Franz-Josef Strauß ausgerechnet hier in Bayern als beledigend empfunden werden sollte.

Gerichtsverhandlung wegen Beleidigung findet vor Amtsgericht Dachau am Mittwoch, den 26.10.2011 um 10:45 Uhr statt. Fahrgemeinschaft mit Günter Mühlbauer möglich.

19.10.2011

"Menschenrechte? Sicher, aber bitte nicht in Deutschland."

So scheint die Haltung der Bundesregierung zu sein. Letzte Woche sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem mongolischen Parlament. Zweck des Besuches war der Aufbau von Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Mongolei und Deutschland, vor allem aber die Ausbeutung von mongolischen Bergwerken für die Bedürfnisse der deutschen Industrie.

Bundeskanzlerin Merkel ließ es sich nicht nehmen, sich mutig in die Angelegenheiten der Mongolen einzumischen und die Menschenrechte in Mongolei anzusprechen. "Demokratie lebt vom Respekt für universale Menschenrechte", sagte die Kanzlerin.

Doch wie sieht es mit der Lebenskraft der Demokratie in Deutschland aus? Elternorganisationen, so auch Trennungsväter e.V., sprechen wiederholt die problematische Menschenrechtssituation in Deutschland an.

Auch das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden sich zunehmend der Problematik bewußt und machen sich Sorgen. So wird Deutschland regelmässig vor dem EGMR wegen Menschenrechtsverletzungen gegen Eltern verurteilt.

Am 03.12.2011 jährt sich zum zweiten Mal das Urteil, mit dem entschieden wurde, dass die Regelung des § 1626a BGB gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Nach dieser Vorschrift gibt es ein gemeinsames Sorgerecht für ledige Väter nur, wenn die Mutter zustimmt. Am 03.08.2010 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass diese Rechtsvorschrift verfassungswidrig ist.

Wieder einmal hat das BVerfG die Aufgabe der Bundesregierung übernehmen müssen und nimmt sie in die Pflicht, die Gesetzgebung menschenrechtskonform zu gestalten.

Nur, wo bleibt der Gesetzesentwurf der Regierung? Bisher Fehlanzeige. Wenn es um hunderte von Milliarden für die Bankenrettung geht, fallen die Entscheidungen binnen Stunden. Wenn es aber um elementare Menschenrechte geht, reichen Jahre nicht bis etwas geschieht.

Zahlreiche Petitionen haben den Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments dazu bewegt, sich mit der Arbeit der Jugendämter zu befassen. Bereits im Jahr 2009 hat der Ausschuß festgestellt, dass es offenbar infolge von Diskriminierung zu sehr zahlreichen Verstößen gegen Elternrechte gekommen ist, gegen die anscheinend nichts unternommen wurde. In fast allen Fällen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasst hat, wurden dadurch die Interessen des Kindes verletzt.

Um die Rechte der Eltern dem Staat gegenüber zu stärken sprach der Ausschuß unter anderem folgende Empfehlungen aus:

- An alle Jugendämter müssen klare Leitlinien und Anweisungen ausgegeben werden, die sie an ihre Verantwortung und an die Grundrechte der ihnen anvertrauten Eltern und Kinder erinnern.

- Der Staat sollte auf nationaler und regionaler Ebene eine stärkere demokratische bzw. parlamentarische Kontrolle der Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe fördern und damit den Bürgern Gelegenheit geben, näher vor Ort nach wirksamen Lösungen zu suchen.

Wie wir wissen, unterliegt das Jugendamt nach wie vor keiner Kontrolle, zu Leitlinien oder Anweisungen sieht sich die Bundesregierung nicht verpflichtet. Die Untätigkeit Deutschlands hat den Petitionsausschuß dazu veranlasst, einen erneuten Berlin-Besuch im November 2011 anzukündigen.

Wir wollen unsere Augen vor den Problemen der mongolischen Bevölkerung nicht verschließen. Dennoch würden wir es begrüßen, wenn sich die Bundesregierung um die Menschenrechte in Amberg und Regensburg kümmern würde, bevor sie sich Sorgen um die Menschenrechte in Ulan Bator macht.

Denn hier in Deutschland kann die Regierung am meisten für die Menschenrechte tun. Dies ist ihre Aufgabe gemäß Art. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

14.10.2011

Das EU-Parlament schaut Jugendämter auf die Finger

Bereits im Jahr 2009 hielt der Petitionsausschuß des EU-Parlaments fest, dass die Arbeitsweise der Jugendämter tatsächlich von vielen europäischen Bürgern mit großer Sorge betrachtet wird und dass sich daher die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene - darunter auch die zuständigen Bundestagsausschüsse - dringend mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen. Ergebnisse lassen allerdings noch auf sich warten.

Dem Ausschuß liegen schon wieder ca. 120 Petitionen wegen der Arbeit der deutschen Jugendämter vor. Es wurde eine Delegation eingesetzt, die in dieser Angelegenheit am 24./25.11.2011 nach Berlin reisen wird. Leiter der Delegation ist der französische Abgeordnete Philippe Boulland.

Es wurde beobachtet, dass sich die Petenten zum Teil deshalb in so großer Zahl an ihn gewandt haben, weil sie von den zuständigen deutschen Behörden keine zufriedenstellenden Erklärungen erhielten. Nur in einem der Fälle, die der Ausschuss bisher bearbeitet hat, sprachen die zuständigen deutschen Behörden dem Petenten eine förmliche Entschuldigung wegen diskriminierender Maßnahmen gegen sein Kind aus.

Eine große Gruppe von Petitionen betrifft präzise und spezifische Vorwürfe gegen die deutschen Behörden wegen Diskriminierung nichtdeutscher Eltern aus geschiedenen binationalen Ehen beim begleiteten Umgang mit ihren Kindern. Die Petenten erklären, dass sich das Problem der Diskriminierung aus den üblichen Verfahren der Jugendämter ergibt, die es für nichtdeutsche Eltern schwierig oder gar unmöglich machen, den Kontakt zum Kind zu halten. Von Petenten, denen lediglich ein begleiteter Umgang gewährt wurde, wird besonders heftig kritisiert, dass die anwesenden Vertreter des jeweiligen Jugendamts bei den Treffen mit den Kindern regelmäßig darüber wachen, dass der Elternteil mit dem Kind Deutsch spricht.

Eine zweite Gruppe von Petitionen betrifft Fälle, in denen Kinder auf Beschluss des zuständigen Jugendamtes von den Eltern getrennt wurden, weil diese angeblich physisch oder psychisch nicht in der Lage sind, die Verantwortung für die Erziehung zu übernehmen. Natürlich kann ein parlamentarischer Ausschuss weder die betreffenden Vorwürfe verifizieren noch die psychologischen oder psychosozialen Begründungen für die betreffende Entscheidung nachprüfen. Er kann lediglich feststellen, dass in den Fällen, in denen die Petenten die Begründungen anfochten, in Deutschland offenbar keine Lösung auf dem normalen Verfahrensweg herbeigeführt werden konnte.

Die dritte und größte Gruppe von Petitionen betrifft verschiedene Praktiken der Jugendämter, die nach Meinung der Petenten immer wieder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die EU-Prinzipien der Achtung der Grundrechte und der Rechte des Kindes verstoßen, weshalb die Petenten das Europäische Parlament ersuchen, einzugreifen und für die Abschaffung der Jugendämter zu sorgen.

Arbeitsdokument des Ausschusses
Bericht über den Delegationsbesuch in Berlin in März 2007
CBN News

12.10.2011

Prof. Franz: Väter sind für Kinder extrem wichtig

Männer haben es heute schwer, da herkömmliche Rollenskripte nicht mehr tragen und die Erwartungen gestiegen sind. Junge Männer sollen alles zugleich sein: konfliktfähiger Partner, beruflich erfolgreich, einfühlsamer Vater, gerne auch mit starker Schulter ausgestattet.

Väterlichkeit und Väter sind für die Entwicklung unserer Kinder essenziell. Nur eine Zahl: Vaterlos aufwachsende Kinder zeigen eine doppelt so hohe Rate von Hyperaktivität im Vergleich zu Jungen, die mit Vater aufwachsen.

NWZ Online

07.10.2011

Prof. Uwe Jopt: Im Jugendamt arbeiten wohlmeinende Laien

Deutschland ist schon fünfmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil Familien unter falschen Entscheidungen von Jugendämtern und Familienrichtern gelitten haben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet deshalb in der kommenden Woche ein Expertengespräch zum Thema Eltern und Jugendämter. Ein Teilnehmer ist Prof. Dr. Uwe Jopt von der Uni Bielefeld. Christian Althoff sprach mit dem Diplompsychologen und Sachverständigen.

Int. Network of Human Rights

05.10.2011

Wenn Gutachten Familien zerstören

Schon kurz nach der Geburt ist Daniel G. allein für sein neugeborenes Kind verantwortlich. Die Kindsmutter leidet an Depressionen, muss psychologisch intensiv behandelt werden. Die Familie bricht auseinander, Daniel G. steht als alleinerziehender Vater da. Die ersten 15 Monate verbringt seine Tochter bei ihm. Doch als sich die Mutter als gesund zurückmeldet, beginnt ein erbitterter Streit ums Kind.

Im Auftrag des Gerichts befindet eine Gutachterin, dass die Tochter bei der Mutter besser aufgehoben sei, sie bescheinigt Daniel G. schwere charakterliche Defizite. Drei Gegengutachten lässt Daniel G. erstellen. Alle drei werfen der Gutachterin des Gerichts vor, unfair beurteilt und wissenschaftliche Standards nicht eingehalten zu haben.

ZDFzoom geht der Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes zu finden? Sendung am 26.10.2011

ZDFzoom

05.10.2011

Amberger Schöffengericht ahndet sexuelle Beziehung zu einer 15-Jährigen - Jugendarbeit ohne nötigen Abstand

AMBERG-SULZBACH "Sie haben planvoll und bewusst gehandelt!" Amtsrichter Dr. Stefan Täschner machte in der Urteilsbegründung deutlich, warum er sich auf keine Bewährungsstrafe einließ: Ein jetzt 41 Jahre alter ehemaliger Jugendseelsorger muss für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Er hatte in 20 Fällen sexuellen Kontakt zu einer damals 15-Jährigen aus seiner Jugendgruppe - die Vorkommnisse liegen zwar schon sechs Jahre zurück, wurden jedoch jetzt vom Schöffengericht geahndet. Der Angeklagte räumte die Sachverhalte vollständig ein.

Oberpfalznetz.

04.10.2011

Amtshaftungsprozess gegen Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach - vierter Verhandlungstag

Das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach rechnet wohl mit einer Flut von weiteren Amtshaftungsklagen. Anders kann der Umstand nicht bewertet werden, dass im Zuhörerraum im vierten Prozesstag am letzten Donnerstag ganze sieben Mitarbeiter des Jugendamtes interessiert dem Geschehen folgten.

Aufmerksamkeit auf Rechtsverstöße bei der Jugendarbeit ist in der Gegend ohnehin gestiegen. Neulich wurde ein ehemaliger Jugendseelsorger in Amberg wegen sexuellen Kontakten zu einer 15-Jährigen aus seiner Jugendgruppe für zwei Jahre und neun Monate Haft verurteilt. Vor gar nicht so langer Zeit wurde im Landkreis Amberg-Sulzbach ein Kinderheimleiter wegen sexuellen Mißbrauchs eines Heimkindes bestraft.

Nicht nur in Amberg, auch in anderen Gemeinden in der Oberpfalz werden immer mehr Rechtsverstöße bekannt. Der katholischer Stadtpfarrer von Erbendorf wurde letztes Jahr wegen sexuellen Mißbrauch von Kindern bestraft. Auch das Schicksal von der verhungerten Lea aus Tirschenreuth ist noch frisch im Gedächtnis. Obwohl das Jugendamt dabei sein Fehlverhalten sogar offen zugab, blieb es von der Staatsanwaltschaft unbehelligt.

An sich ist erfreulich wenn über solche Fälle berichtet wird und den Mitarbeitern klar gemacht wird, dass auch sie bei Rechtsverstößen belangt werden können. Wenn auch dies in den letzten Jahren oft nicht der Fall gewesen ist. Erfahrungsgemäß fällt insbesondere der Staatsanwaltschaft sehr schwer, selbst bei eklatanten Straftaten seitens Amtsträger tätig zu werden. Bei Straftaten seitens Jugendamtsmitarbeitern müssen die Opfer sich deshalb durch Amtshaftungsklagen wehren.

Da die Interesse der Medien sehr groß ist und das Jugendamt beim Prozess nach Möglichkeiten die Zuschauerplätze belegt, blieben für viele Interessierte keine Plätze übrig. So mussten auch unsere Korrespondenten bei der Verhandlung draußen bleiben. Wir hoffen, dass bei weiteren Gerichtsterminen den Zuhörern genügend Plätze zur Verfügung gestellt werden und dadurch das Abblocken der Öffentlichkeit durch massives Auftreten der Mitarbeiter des Jugendamtes nicht mehr möglich ist.

Im dritten Verhandlungstag vor ca. 2 Monaten wurden die behandelnden Ärzte aus der Kinderpsychiatrie befragt. Dabei kam vor allem heraus, dass keine wirksame Zustimmung des Jugendlichen für die geschlossene Unterbringung nachgewiesen werden konnte und offensichtlich auch nicht vorlag. Angesichts der eindeutigen Rechtsprechung zur Patienteneinwilligung ist der Verdacht auf Freiheitsberaubung daher naheliegend.

Im vierten Verhandlugstag wurde noch eine weitere Ärztin sowie der ehemaliger Schulleiter befragt. Wir werden berichten, sobald uns näheres dazu bekannt wird.

28.09.2011

Sexueller Missbrauch durch Frauen

Sie liebkosen Kinder, manipulieren sie, vergehen sich an ihnen. Sexueller Missbrauch durch Frauen ist ein Tabu, die Opfer werden oft nicht ernst genommen. Andreas Marquardt musste jahrelang mit seiner Mutter schlafen, heute spricht er offen darüber, was sie ihm antat.

Spiegel Online

23.09.2011

Plenarsitzung des Bundestages zum Thema Kinderrechte am 23. September 2011

Vor leeren Stuhlreihen wurde im Bundestag über unsere Kinder gesprochen. Die Argumentation ist deprimierend. Die Regierungsparteien betrachten die Kinderrechte vor allem aus dem Blickwinckel der Ausländerpolitik. Man will weiterhin Flüchtlingskinder ins Gefängnis stecken können. Leider verbietet dies die Kinderrechtskonvention. Damit ist sie unbrauchbar. Auch wenn andere Länder ihre Flüchtlingspolitik ohne Knastkinder führen können, hier geht es nicht. Mit Menschen, die Kinderrechte befürworten, könne man gar nicht reden.

Die Kinder bräuchten keine besonderen Rechte, da sie immerhin Menschen seien und damit die Menschenrechte auch für sie gelten.

Kinder hätten keine besondere Schutzwürdigkeit, sie seien eben kleine Menschen. Ohne Bedürfnissen, die von den Bedürfnissen Erwachsener hinausgingen.

Die Kinder seien eben Eigentum der Eltern und wenn die Eltern sich nicht um die Kinder richtig kümmern - Pech gehabt.

Die Frage, warum die UNO neben Menschenrechtskonvention auch die Kinderrechtskonvention für notwendig hält, stellen sich diese Politiker leider nicht.

Katja Dörner (Youtube, 6 Min.)
Ganze Plenarsitzung (53 Min.)

20.09.2011

Jugendamt - Hilfe, die (wieder mal) nicht so richtig ankam: Öffentliche Verhandlung zur Amtshaftungsklage

Am Donnerstag, den 29.9.2011, um 8:30 Uhr im Sitzungssaal V des Landgerichts Amberg, Justizgebäude Regierungsstr. 8-10 in 92224 Amberg

wird weiter zu einer der ersten Amtshaftungsklagen Deutschlands gegen ein Jugendamt öffentlich (im Zivilprozess) verhandelt.

Ein junger Erwachsener, der als Jugendlicher in seiner Schule jahrelang gemobbt worden war, klagt gegen den Landkreis Amberg-Sulzbach als Träger des Jugendamts auf Schmerzensgeld. Das Jugendamt hatte ihm nicht nur gegen das Mobbing nicht geholfen, sondern hatte statt dessen familiengerichtliche Maßnahmen gegen seine Mutter, nämlich die Entziehung von Teilen des Sorgerechts beantragt und den Leiter des Jugendamts zum Vormund bestellen lassen. Dadurch kam der Schüler auf Betreiben des Jugendamts gegen seinen Willen und auf für ihn traumtiserende Weise ins Kinderheim und in die geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Mit dieser "Aktion" wehrte sich der Schuldirektor gegen die Vorwürfe des Mobbings an seiner Schule. Mit freundlicher Unterstützung des Jugendamtes.

Der tragende Vorwurf gegen das Jugendamts lautet, es habe die Mobbingvorfälle gegenüber dem Familiengericht verschwiegen und damit eine falsche Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt.

Die Verhandlung ist auf Antrag des Klägers öffentlich. Bitte möglichst rechtzeitig erscheinen, da nur eine begrenzte Zahl von Zuhörerplätzen zur Verfügung steht.

Wer selbst an eine Amtshaftungsklage denkt, sollte bei der sehr lehrreichen Gerichtsverhandlung zuhören.

Fahrgemeinschaften bilden oder möglichst in Gruppen das Bayernticket der Bahn nutzen, dann sind die Fahrtkosten erschwinglich. Mitfahrmöglichkeiten und Mitfahrwünsche bitte melden.

18.09.2011

Können Scheidungskinder glücklich werden? - Oder: Kinder wollen keine Scheidung!

Sendung auf einsplus am Dienstag, den 20.09.2011 um 20:15 Uhr.

Scheidungen sind heute schon beinahe der Normalfall, jedes Jahr scheitern fast 200.000 Ehen. Jede dritte Ehe wird geschieden. Oft gibt es kein großes Gezeter, der Großteil der Scheidungen geht ziemlich zivilisiert über die Bühne. Aber ob zivilisiert oder im großen Streit: Bei immerhin circa 50.000 Kindern muss jedes Jahr über das Sorgerecht und über Umgangs- und Besuchsregelungen entschieden werden. Aber um das Sorge- und Umgangsrecht wird häufig und heftig vor Gericht gestritten. Und immer mehr Väter fühlen sich regelrecht entsorgt, denn manchen Frauen gelingt es, die Kinder trotz festgelegter Umgangsregelung Wochen- oder sogar Monatelang von den Vätern fernzuhalten. Väter können mit Engelszungen reden, sich beim Jugendamt beschweren, das Gericht einschalten, auf das für Umgangsboykott im Gesetz durchaus vorgesehene Zwangsgeld pochen - es bleibt meistens bei einer Ermahnung.

Fragt sich, ob solche Auseinandersetzungen dem Wohl des Kindes dienen. Denn Kinder stürzen natürlich in ein Gefühlschaos, wenn sich die Eltern trennen. Und dieses emotionale Chaos verschärft sich durch solche Konflikte noch erheblich. Aber sollten unglücklich verheiratete Eltern etwa um ihrer Kinder willen zusammenbleiben? Oder funktioniert getrennt leben, aber gemeinsam erziehen doch irgendwie?

Über diese und weitere Fragen diskutiert Jacqueline Stuhler mit ihren Gästen und zeigt, wie Kinder unter der Trennung der Kinder weniger leiden müssen und wie Eltern sich bei einer Trennung dem Kind gegenüber richtig verhalten.

Als Gäster u.A. Jürgen Rudolph und Douglas Wolfsperger.

einsplus

17.09.2011

Landkreis muss Lea-Marie Entschädigung zahlen

Ihre Mutter verabreichte ihr ätzende Flüssigkeiten, sie litt entsetzliche Qualen - und das Jugendamt blieb tatenlos. Nun hat das Landgericht Rostock entschieden, dass die misshandelte Lea-Marie einen Anspruch auf Entschädigung hat.

Spiegel Online

16.09.2011

Väter haben hohen Einfluss auf Intelligenz

Montreal/Wien Für die Entwicklung eines Kindes macht es einen großen Unterschied, ob ein Vater anwesend ist oder nicht. Denn besonders die Intelligenz, das Verhalten und das emotionale Wohlbefinden werden durch ihn geprägt, berichten Forscher der Concordia University im "Canadian Journal of Behaviour Science".

Pressetext

15.09.2011

Above the Law? German Agency Destroying Families

Die politisch gewollte Unkontrollierbarkeit der Jugendämter sorgt auch im Ausland wiederholt für Aufsehen. In Ländern, die ihre Jugendschutzbehörden unter gleichen gesetzlichen und parlamentarischen Kontrolle setzen wie alle anderen Behörden auch, führt die Unantastbarkeit der deutschen Jugendämtern neben Unverständnis auch zu immer wieder kehrenden Vergleichen mit NS-Strukturen.

CBN News

15.09.2011

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter

"Deutsche Gerichte könnten leiblichen Vätern nicht den Umgang mit ihren Kindern und die Klärung auf Vaterschaft untersagen. Vermutlich müssen nun Gesetze geändert werden." So meint Zeit Online.

In der Praxis erleben wir jedoch ständig, dass Deutschland zwar vom EGMR verurteilt wird, die Gesetze jedoch nicht geändert und stattdessen die Menschenrechtsverletzungen fortgeführt werden.

So hat zum Beispiel der EGMR mit seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 das Sorgerecht unverheirateter Väter in Deutschland gestärkt. Dieses Urteil jährt sich in wenigen Monaten zum zweiten Mal ohne dass entsprechende Gesetzesänderungen in die Wege geleitet worden wären.

Zeit Online

13.09.2011

Kann man das Abschiednehmen lernen oder soll man’s besser nicht versuchen?

Stimmt es eigentlich, dass Indianer keinen Schmerz kennen, dürfen Väter auch mal Schwächen zeigen, hat Superman jemals geweint und hilft ein Mantra wie Om mani padme hum? Aus dem Blog von Andreas Wrede. Nach zehn Jahren Ehe beginnt für den Journalisten als getrennter Vater das Abenteuer (s)eines neuen Lebens.

Stern

13.09.2011

Ein Vater will seinen Sohn wiedersehen

Circis Kaplan ist verzweifelt und hoffnungslos: Seit fünf Jahren darf er seinen inzwischen 13-jährigen Sohn nicht mehr sehen. Nach zwei verlorenen Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle im Mai und Juni dieses Jahres hat er nun einen drastischen Weg gewählt, um auf seine Notlage aufmerksam zu machen. Seit Montagmorgen befindet sich der 46-Jährige im Hungerstreik.

Dieses, an sich recht kurzes Zeitungsbericht, enthält nichts neues für die Trennungsväter. Von typischer Natur sind auch die Leserkommentare: "Ohne Grund wird das Familiengericht sowas nicht entscheiden". Dass die Familiengerichte willkürlich den kurzen Prozess machen, haben viele von uns erlebt.

Für die Mehrheit der Bevölkerung ist es schlicht unvorstellbar, dass einem Vater sein Kind ohne zwingenden Grund entfremdet würde. Die Bürger auf die katastrophalen Zustände in unseren Famililiengerichten aufmerksam zu machen ist einer unserer Missionen.

HAZ

12.09.2011

Japan holt Rat bei Cochemer Juristen

Rechtswissenschaftler aus Kyoto informieren sich an der Mosel über die interdisziplinäre Arbeit zum Kindeswohl

Es ist nicht nur die Historie, die Japaner an Cochem fasziniert, sondern das Heute. Juristen reisen eigens an, um mehr über die interdisziplinäre Arbeit bei Trennung und Scheidung zu erfahren.

Cochem. Das „Cochemer Modell" wird zum Exportschlager. Darauf ist der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger stolz. In Cochem sprach er jetzt mit japanischen Rechtswissenschaftlern der Uni Kyoto, dem ehemaligen Familienrichter Jürgen Rudolph und Amtsgerichtsdirektorin Maya Darscheid über die Entwicklung. Die RZ dokumentiert den Stand der Dinge.

Weiterlesen

10.09.2011

Gutachterei und Psychiatriemissbrauch durch die Familienjustiz

Thema: Probleme in der Gutachterei und den Familiengerichten - Darstellung von sog. "Schlimmen Fällen"

Zu Gast: Prof. Dr. Uwe Jopt, Dr. Salzgeber und Familienrichter a.D., Rechtsanwalt Elmar Bergmann

Medien / Ort: ZDF

Datum: 26.10.2011 22: 45 Uhr

10.09.2011

Eine Mutter kämpft um ihren Sohn

Eigentlich wollte Katja Schulz ihren Jungen vor Misshandlungen des Vaters schützen. Stattdessen entzog ihr das Jugendamt das Kind. "Das ist einer der größten Hamburger Behördenskandale", sagt ihr Anwalt.

Immer wieder hören wir von solchen Schicksalen: Die Eltern bitten das Jugendamt um Unterstützung. Anstatt zu helfen, entscheidet sich das Jugendamt dafür, mit nicht nachvollziehbaren Begründungen das Kind wegzunehmen. Solche Fälle haben den Jugendämtern den Beinamen "Kinderklaubehörde" gebracht. Seit einigen Monaten reagieren die Jugendämter auf ihren schlechten Ruf. Doch nicht über einer Qualitätsoffensive sondern mit einer "Imagekampagne". Dabei wird einfach behauptet, das Jugendamt verdiene seinen schlechten Ruf nicht. Allerdings, wie so oft, ohne nachvollziehbare Begründung.

Abendblatt

10.09.2011

Hurra, Papa kommt!

Getrennt lebende Väter versorgen sich über ein neues Netzwerk gratis mit Schlafplätzen am Wohnort ihrer Kinder.

Sächsische Zeitung

09.09.2011

Hilflose Helfer – Wenn Politik den Missstand verwaltet

In den 80er Jahre tauchte der Journalist Günter Wallraff unter und nahm in der Rolle eines Türken verschiedene Arbeiten an und erfuhr dabei vielerorts Ausbeutung, Ausgrenzung, Missachtung und Hass. Doch was wird aufgedeckt im Jahr 2011 wenn eine Journalistin mit sozialpädagogischem Studium bei einem freien Träger in der Familienhilfe tätig wird?

Barbara Schönherr berichtet.

Tagesspiegel

05.09.2011

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

ARGE-Referenten sind gebucht worden zu öffentlichen Veranstaltungen jeweils um 19:00 Uhr ohne Zielgruppenbindung:

08.09.2011: Unterschiede zwischen Mitwirkung und der Beteiligung des Landratsamtes (JA) bei familiengerichtlichen Verfahren

15.09.2011: Aufgaben des Landratsamtes bei der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Beratung statt Wächteramt)

22.09.2011: Persönliches Geheimniss, Drittgeheimnis: Über Notwendigkeit, Grenzen und Strafbarkeit im Familienrecht

29.09.2011: Psychologische Gutachten im Familienrecht: Interpretationsgrenzen und Zulässigkeit der Auswertung durch Landratsämter.

Veranstaltungsort: Landgasthof Apfelbeck, 94437 Mamming,
www.landgasthof-apfelbeck.de

Keine Kosten, die Wirtstleut freuen sich jedoch auf Umsatz und Wertschätzung der hervorragenden Küche.

Anmeldung per E-Mail ist zwingend erforderlich an:
event@arge-famr.org

www.arge-famr.org

01.09.2011

Die Unternehmerehe - Ein Leitfaden für Unternehmer

Bei der Eheschließung, Trennung und Scheidung sind für Unternehmer besondere Umstände zu berücksichtigen. Rechtsanwalt Lars Steinfelder hat hierzu ein Leitfaden erstellt.

Leitfaden Unternehmerehe

28.08.2011

In Amberg werden wieder Seminare für Trennungseltern angeboten

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Auftrages nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet die Erziehungs- Jugend- und Familienberatungsstelle Amberg regelmäßig Seminare für Eltern an die sich trennen oder bereits geschieden sind. Oft glauben Paare, die beim Zusammenleben große Schwierigkeiten hatten, dass diese durch eine endgültige Trennung aus der Welt geschafft seien. Häufig treten trotzdem weitere Probleme auf, besonders wenn in der Familie Kinder leben. Ab Oktober 2011 startet wieder ein neuer Kurs.

Mehr dazu

25.08.2011

Jugendamtsmitarbeiter verprasst Geld seiner Mündel

Teure Autos, Luxusartikel und Immobilien: Ein früherer Mitarbeiter des Göttinger Jugendamtes hat jahrelang Geld von Kindern verprasst, deren Vormund er war. Ein weiteres Beispiel davon, wozu die fehlende Kontrolle der Jugendämter führt.

Süddeutsche

19.08.2011

Gefeuerte Gleichstellungsbeauftragte: "Für diesen Job braucht man eine Gebärmutter"

Monika Ebeling ist streitbar. Ihren Job als Gleichstellungsbeauftragte in Goslar verlor die Sozialpädagogin, weil sie sich zu sehr für Männer einsetzte. Im Interview kritisiert sie einen Feminismus, den sie als verzopft, ideologisch, männerfeindlich beschreibt.

Spiegel Online

18.08.2011

Wenn Männer Depressionen unbewusst maskieren

"Sie stürzen sich in Arbeit, berauschen sich mit Alkohol oder ticken richtig aus: Beim "starken Geschlecht" äußern sich Depressionen anders als bei Frauen."

Die Trennung von den eigenen Kindern führt oft zu Depressionen. Für einen Trennungsvater ist es daher wichtig, die Symptome einer Depression zu erkennen und rechtzeitig Hilfsangebote anzunehmen.

Welt Online

16.08.2011

Unsere Kinder haben Rechte!

Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurde ein Menschenrechtsvertrag von historischer Bedeutung geschaffen, welcher die Rechte des Kindes umfassend kodifiziert. Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen des Ratifikationsprozesses daher zu Recht hervorgehoben, dass die Konvention „erstmals in der Geschichte des Völkerrechts die Rechte des Kindes umfassend in einem internationalen Vertragswerk mit weltweitem Geltungsanspruch“ verankere und sie als „einen Meilenstein der Entwicklung des internationalen Rechts“ gewürdigt.

Zugleich hatte Deutschland bei der Ratifikation der Konvention im Jahr 1992 mehrere Erklärungen angebracht, die auf weitreichende Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielten und ihre unmittelbare Anwendbarkeit in der deutschen Rechtsordnung ausschließen sollten. In Folge dessen führte die Kinderrechtskonvention beinahe 20 Jahre ein Schattendasein in der deutschen Rechtspraxis.

Die Rücknahme dieser Erklärungen durch die Bundesregierung im Juli 2010 ist der Anlass für die vorliegende Publikation. Die Bundesregierung hat damit für die Rechtspraxis den Weg frei gemacht, die Bestimmungen der Konvention in der deutschen Rechtspraxis endlich anwenden zu können, da Deutschland sie nunmehr vollumfänglich anerkannt hat. Die Publikation zeigt auf, dass die Konvention erhebliche rechtpraktische Bedeutung hat und von den Gerichten und Behörden in Bund, Ländern und Kommunen zu beachten ist.

Die UN-Kinderrechtskonvention: Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte

15.08.2011

Die verschollenen Väter

Das Aufwachsen, das Leben ohne den eigenen Vater, den lieben Papa, traumatisiert. Wie sehr, das können uns nur die Vaterlosen erzählen, die bereits längst erwachsen sind.

Bericht im ZDF Mediathek, ca. 15 Minuten

Wikipedia: Vaterlosigkeit

14.08.2011

Baby-Baustelle Norwegen - Europas Familienmusterland

Auch wer nur kurz eintaucht in das norwegische Leben, wer durch den Vigeland-Park oder das In-Viertel Grunerløkka in Oslo streift, in die Berge der Nordmarka fährt, der sieht: viele Familien. Eltern, Großeltern, Töchter und Söhne auf Hüttentouren am Wochenende. Junge Paare mit mehreren Kindern, die auf Skiern stehen, kaum dass sie laufen können. Es gibt Kitas, mitten in der Hauptstadt, durch deren riesige Fenster Licht flutet, modern, mit viel Platz. Wer sich umhört, der hört von Vätern in Chefetagen, die ihre Bürotür um 16 Uhr schließen, wichtige Meetings absagen, um noch mit den Kindern auf den Spielplatz gehen zu können.

Spiegel Online.

12.08.2011

Jedes dritte Kind hat ledige Eltern

Jedes dritte Kind, das 2010 geboren ist, hat Eltern ohne Trauschein. Das sind etwa 225.000 Jungen und Mädchen - mehr als je zuvor in Deutschland. Der Anteil nicht-ehelicher Babys hat sich in den vergangenen 20 Jahren damit mehr als verdoppelt.

Süddeutsche.

11.08.2011

Fall Anna: Wieder Ärger um verschwundene Akte

Bonn/Bad Honnef – Der Fall Anna (9): Sind etwa noch mehr Akten vernichtet worden – oder ist alles nur ein seltsamer Zufall? Am Donnerstag kam beim Prozess raus: Auch in der Pflegevermittlungsstelle Bad Honnef sind Unterlagen verschwunden.

Erst die „gesäuberten“ Akten im Jugendamt Königswinter, jetzt der neue Fall: Es geht um die Dokumentation einer Mutter, die zwei behinderte Kinder bei der angeklagten Petra W. (52) in der Tagespflege hatte. Die Papiere sind weg.

Express.

08.08.2011

Großes Hula Hoop - Familienfest in Bamberg

Am Sonntag, den 24. Juli, haben wir in Bamberg die Plattform des gut besuchten Familienfestes Hula Hoop benutzt und mit einem Infostand, gepaart mit einer Eltern-Kind-Aktion, den Trennungsväter e. V. vertreten sowie über die Trennungs- / Scheidungsproblematik nebst zugehöriger "Industrie" mit Hilfe von an Stellwände gepinnten Fachartikeln informiert.

Bericht mit Fotos >

03.08.2011

Ortsgruppe der Trennungsväter e.V. nun auch in Bamberg

Bereits seit März 2011 finden "inoffizielle" Treffen von betroffenen Eltern und Großeltern mit Beteiligung von Trennungsväter e.V. auch in Bamberg statt. Dies veranlasst uns, regelmässige Treffen und die Gründung einer Ortsgruppe anzukündigen.

Die Treffen zum zwanglosen Austausch in Bamberg finden statt:

Jeden ersten Donnerstag im Monat, 19 Uhr, in den Theatergassen 8, in Bamberg.

Diese Treffen (gemeinsam mit der BIGE (Bundesinitiative Großeltern) und der Ortsgruppe BA-LIF des Väteraufbruch für Kinder e. V.) werden bereits auch regelmäßig als Kooperationsveranstaltung in der Presse angekündigt. Betroffene und Interessierte aus Bamberg und Umgebung sind zu den Treffen herzlich willkommen.

Ansprechpartner:

Judith Fürst
Tel: 0951- 320 57 55
E-Mail: judith.fuerst@trennungsvaeter.de

03.08.2011

Hamburger Rechtsanwalt kritisiert Kreisjugendamt

Jork/Buxtehude. Der Hamburger Fachanwalt für Familienrecht Hartmut Müller hat das Kreisjugendamt in der Sache der mordkomplottverdächtigen Sandra T. kritisiert. Die 34-jährige Jorkerin hatte nach dem Ende ihrer Untersuchungshaft ihre fünfjährige Tochter vom Jorker Kinderhort "Tintenklecks" abgeholt. Eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes soll den Erzieherinnen der Kita geraten haben, das Kind auszuhändigen. Dazu Hartmut Müller: "Das Jugendamt hätte sich an die Informationspflicht beiden Eltern gegenüber halten müssen und nicht einseitig über den Kopf des Vaters hinweg entscheiden dürfen."

Abendblatt.

03.08.2011

Immer weniger Deutsche wollen Kinder

Die familien-, kinder- und vaterfeindliche Politik in Kombination mit der Unsicherheit der jungen Arbeitnehmer, die nur noch Zeitverträge erhalten, zeigt Wirkung: Deutschland ist das kinderärmste Land Europas. Und diese wenigen Kinder sind arm.

Focus.
Welt Online.

03.08.2011

Zwei Millionen Kinder von Armut bedroht

An den Kindern in Deutschland geht der wirtschaftliche Aufschwung völlig vorbei: Jedes sechste droht, in die Armut abzurutschen. Besonders gefährdet sind Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen.

Süddeutsche.

03.08.2011

BGH verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob

Der Bundesgerichtshof erhöht den Druck auf geschiedene Alleinerziehende: Auch wenn sie ein Grundschulkind betreuen, müssen sie einen Vollzeitjob annehmen. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nicht. Unter einer Voraussetzung.

Süddeutsche.

31.07.2011

Viele Männer müssen um Kontakt zu ihren Kindern kämpfen

In Deutschland gibt es etwa fünf Millionen Trennungskinder. Das macht rund 30 Millionen Betroffene, wenn man Eltern, Großeltern und Geschwister dazuzählt. Seit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 teilen sich eheliche Eltern das Sorgerecht, dies bleibt auch nach einer Scheidung so. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit Vater und Mutter. Laut Gesetz müssen Eltern alles unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil stört. Aber die Realität sieht leider anders aus.

Abendblatt.

29.07.2011

"Fünfjähriges Kind wurde der Mutter genommen – und lebt jetzt beim Vater. Der Grund ist zweifelhaft"

So der Überschrift eines Artikels im Wochenblatt. Es wird die ganz normale Geschichte eines Trennungsvaters beschrieben - nur dass das ausgegrenzte Elternteil dieses Mal die Mutter ist. Dem Bericht nach zu beurteilen, was bekanntlich allerdings meistens nicht ratsam ist, haben alle Beteiligten bisher nicht zu dem Einsicht gelangt, dass ein Kind beide Eltern braucht. Es scheint so, als fehle zum Nachteil des Kindes dieser Einsicht sowohl beiden Eltern als auch dem Jugendamt und dem Zeitungsredakteur.

Wochenblatt.

29.07.2011

Stoppt endlich die Geschlechterapartheid

Monika Ebeling, studierte Sozialpädagogin, war drei Jahre lang die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar. Im Mai dieses Jahres wurde die SPD-Frau von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken entlassen. Eberling, so der Vorwurf, habe sich in ihrem Amt zu sehr um die Belange benachteiligter Männer gekümmert und die Frauenförderung vernachlässigt. In einem Artikel im FOCUS ruft Monika Frauen auf, dem radikalen Feminismus Einhalt zu gebieten.

Zum Artikel.

28.07.2011

Lügen, die man gerne glaubt

Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen.

Die Zeit.

26.07.2011

Im Bundestag notiert: Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern

Berlin: (hib/AW) Die SPD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wann sie einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern vorlegen wird. Die Fraktion beruft sich in ihrer Kleinen Anfrage (17/6592) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010.

Bundestag.

23.07.2011

Streit um das Besuchsrecht - Elternteil hat Anspruch auf einen Anwalt

Schleswig/Berlin (DAV) (pts025/21.07.2011/14:15) - Auf eine entsprechende Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 23. Februar 2011 (AZ: 10 Gf 29/11) machen die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam: Grundsätzlich können sich Eltern beim Streit um das Besuchsrecht vor Gericht selbst vertreten. Es steht ihnen frei, sich hierbei durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Hat ein Elternteil keine ausreichenden Einkünfte, um selbst den Rechtsanwalt zu bezahlen und beantragt daher Verfahrenskostenhilfe, so ist sie ihm zu gewähren. Voraussetzung ist, dass eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn zwischen den Elternteilen und dem Kind seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht.

Pressetext.

23.07.2011

Kindesentzug: Kurz vor Gerichtsverhandlung neue Flugblattaktion

Siegen / Freudenberg - Das letzte „Flugblatt“ von Thomas Morgenschweis wird gerichtlich am 01.08.2011 in einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Siegen aufgearbeitet. Eine von der Stadt Siegen seinerzeit angestrebte „einstweilige Verfügung“ im Schnellverfahren ohne mündliche Verhandlung wurde nicht entsprochen.

Morgenschweis kämpft seit Jahren um ein Umgangsrecht mit seinen Kindern. Nach der Trennung von seiner Partnerin wird ihm dieses verwehrt. Er aber auch andere Väter sehen sich von den zuständigen Mitarbeitern der Stadt Siegen nicht gerecht vertreten. Insbesondere zweifeln die Väter an der fachlichen Kompetenz der zuständigen Mitarbeiter der Stadt.

Wirsiegen.

Flugblatt.

21.07.2011

Kurz und schmerzhaft

Die Deutschen ziehen häufig vor Gericht. Das aber ist oft langwierig, teuer und kostet viele Nerven. Eine Alternative ist die Mediation, die nun per Gesetz gefördert werden soll.

FAZ.

21.07.2011

Der Aufstand der entsorgten Papas

Am Brandenburger Tor in Berlin wollen Scheidungsväter und -kinder für mehr Rechte demonstrieren. Auf keinem Gebiet, meinen die Organisatoren, werden Männer so klar diskriminiert.

Focus.

21.07.2011

Unterhalt nach der Scheidung

Das Alter spielt keine Rolle: Geschiedene Ehefrauen können auch zu einem Vollzeitjob verpflichtet sein, wenn sie ein kleines Kind haben.

FTD.

20.07.2011

Mutter will Kinder zurück

Bielefeld (WB). Wegen mutmaßlicher Überforderung der Eltern haben Nordrhein-Westfalens Jugendämter im vergangenen Jahr Schutzmaßnahmen für 4706 Kinder ergriffen. »Leider nicht immer zu Recht«, kritisiert Dirk Thenhausen, Fachanwalt für Familienrecht in Bielefeld.

Thenhausen vertritt Maria S. (44), eine alleinerziehende Mutter, der das Jugendamt im vergangenen Jahr ihre beiden Söhne hat wegnehmen lassen. Der Anwalt spricht von einer »überzogenen Maßnahme«, für die es seiner Auffassung nach keine Grundlage gibt. »Deshalb hoffe ich, dass das Oberlandesgericht Hamm der Mutter die Kinder bald zurückgibt.«

Westfalen-Blatt.

18.07.2011

Sitzung der Vorstandschaft mit Beirat

Zur ersten gemeinsamen Sitzung der Vorstandschaft mit dem Beirat (Regionalvertretern) treffen wir uns, seitdem Ihr uns bei der Mitgliederversammlung Mitte Mai Euer Vertrauen geschenkt habt, am 9. August in Regensburg.

Auf der Tagesordnung stehen voraussichtlich
o die Festlegung von Kommunikations-, Informations- und Entscheidungsstrukturen,
o klare Aufgabenzuteilungen,
o sinnvolle zielgerichtete Möglichkeiten der Umsetzung der in der Satzung vorgegebenen Vereinsziele sowie
o die Überarbeitung / Aktualisierung und der Einsatz von Werbemitteln,
o die Planung für 2012, zum 10-jährigen Bestehen des Vereins,
o Bamberg als neue Trennungsväter-"Region"

‹ Sollte Jemand von unseren Mitgliedern hierzu Ideen und / oder Anregungen haben und / oder als Beobachter teilnehmen wollen, so bitten wir von der Vorstandschaft um Mitteilung ›

14.07.2011

Baby in Telefonzelle: Möglicher Vater des Findlings will Gewissheit

Drei Wochen ist es her, dass eine 20-Jährige ihr neugeborenes Kind in einer Trierer Telefonzelle ausgesetzt hat. Nun hat sich ein möglicher Vater des Babys gemeldet. Wenn die Mutter zustimmt, könnte eine DNA-Analyse Klarheit über die Vaterschaft bringen.

Das Unerträgliche für den Normalbürger an dieser Geschichte ist, dass selbst unter solchen Umständen noch die Zustimmung der Mutter zum DNA-Test vorliegen muss. Sollte die Zustimmung nicht erfolgen, wird das Kind zur Adoption freigegeben. Und zwar ohne dass der Vater eine Chance erhält, sich um sein Kind zu kümmern oder es überhaupt jemals sehen zu dürfen.

Leider ist zu erwarten, dass nach anerkannter Vaterschaft der Vater Unterhalt zahlen darf, aber der Kontakt zum Kind erschwert und nur unter Auflagen der Helferindustrie stattfinden wird.

volksfreund.de.

14.07.2011

Sexualanklagen und Geschlechterdiskurs

Haltlose Vorwürfe wegen Sexualdelikte oder Gewalttätigkeit zählen inzwischen zur Standardrepertoire bei Trennungsverfahren. Anders als in der letzten Zeit vorgekommenen Verfahren gegen Prominenten, stehen die Trennungsväter öfters solchen Unterstellungen machtlos gegenüber. Sexualverbrechen werden bevorzugt bei Geschlechterkampf instrumentalisiert. Darüber berichtet die Süddeutsche.

13.07.2011

Deutschland hat abgestimmt: Arbeitsqualität deutscher Jugendämter nicht ausreichend

www.deutschland-stimmt-ab.de ist nach eigenen Angaben das institutionell unabhängige und politisch neutrale Online-Meinungsportal für alle gesellschaftlichen Bereiche. Vom 27.11.2010 bis zum 27.03.2011 stimmte Deutschland zu der Frage ab: "Wie schätzen Sie die Arbeit deutscher Jugendämter ein?". Es wurden 3.491 Stimmen abgegeben. Diese Abstimmung zeigt deutlich, dass ein sehr hoher Anteil der Teilnehmer die Arbeit der deutschen Jugendämter als sehr negativ beurteilt. 63% geben sogar an, dass ihnen selbst oder ihren Kindern durch das Jugendamt Schaden entstanden sei.

Frau Birgit Zeller, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter nahm am 29.06.2011 Stellung zu dem Abstimmungsergebnis.

Bemerkenswert sind folgende Feststellungen von Frau Zeller:

"Selbstverständlich ist es, dass jeder Beschwerde, die sich gegen ein Jugendamt richtet, nachgegangen wird. Hierfür ist die Kommunalverwaltung selbst zuständig, weil dort Dienst- und Fachaufsicht liegen."

"Eine zentrale Vorsorge für kindeswohlorientiere Entscheidungen hat unsere Gesellschaft dadurch getroffen, dass sie bei allen schwerwiegenden Eingriffen in das Familienleben - wie z.B. die Herausnahme eines Kindes oder den Sorgerechtsentzug - einen Kontrollmechanismus eingebaut hat. Die Jugendämter können diese nur nach einer Entscheidung durch das Familiengericht vornehmen. Die Familiengerichte treffen ihre Entscheidung auf der Basis einer ausführlichen fachlichen Darstellung des Jugendamtes, die für das Gericht überprüfbar und nachvollziehbar sein muss."

Zum einen wird die bekannte und oft angeprangerte Tatsache erwähnt, dass die kommunalen Jugendämter lediglich einer "Selbstkontrolle" unterliegen, eine externe Beschwerdestelle gibt es nicht. Wie allzu oft festgestellt werden konnte, werden die Dienstaufsichtsbeschwerden nur unzureichend bearbeitet und in der Regel werden die Stellungnahmen von den betroffenen Mitarbeitern selbst verfasst und von den Vorgesetzten kritiklos übernommen. Innerhalb der Behörde mangelt es an einer objektiven Betrachtungsweise der Beschwerde.

Zum anderen räumt Frau Zeller die bedauerliche Tatsache ein, dass die Familiengerichte ihre Entscheidungen nicht auf Vorträge der Eltern sondern vorwiegend auf die Ausführungen der Jugendämter stützen. Diese Darstellungen sind bekanntlich öfters eben nicht nachvollziehbar. Selbst wenn das Jugendamt beim Gerichtsprozess einer Täuschung oder sogar vorsätzlichen Lüge überführt werden sollte, lässt dies den Richter meistens kalt. Der nicht nach dem Wohl des Kindes gestalteten Empfehlung der Jugendämter wird einfach bedenkenlos gefolgt.

Die Möglichkeit einer Amtshaftungsklage besteht leider erst dann, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Die Möglichkeit, die Kinder vor einer Schädigung durch Willkür des Jugendamtes zu schützen fehlt den Eltern gänzlich. Dies ist ein mit den Vorgaben des Artikel 6 GG unvereinbarer Zustand.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (Art 6 GG)

deutschland-stimmt-ab

11.07.2011

12 700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2010

Wiesbaden (ots) - Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2010 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Zur Pressemappe des Statistischen Bundesamtes

08.07.2011

Richter haftet nicht für Urteil - Justizirrtum hat nur Folgen für das Opfer

Bielefeld (WB). Das Fehlurteil, mit dem ein unschuldiger Lehrer 2001 für fünf Jahre ins Gefängnis geschickt worden war, hat für die Richter keine Konsequenzen.

Westfalen Blatt

07.07.2011

Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach bemüht sich um seinen Ruf

SULZBACH-ROSENBERG. Das Amt hat in der letzten Zeit mit negativen Schlagzeilen zu tun gehabt. Denn es hat bei der Berichtserstattung an Familiengericht wiederholt das Wohl des Kindes aus den Augen verloren und wichtige Information verschwiegen. Schlimmer noch, zum Teil sind die Richter gezielt mit falschen Angaben in Irre geführt worden.

Nun wehren sich die betroffenen Eltern. Als Resultat des "Hilfsangebotes" des Amtes findet zur Zeit vor Landgericht Amberg ein Amtshaftungsverfahren statt, das womöglich letztlich auch zu einem Verfahren wegen Freiheitsberaubung führen könnte (wir berichteten).

Mit Karaoke, Bier und Bratwurst will das Amt nun seinen Schild polieren. Am Sonntag, den 10.07.2011 findet ein "Familientag" des Jugendamtes in Sulzbach-Rosenberg statt. Das Ereignis wird durch Anwesenheit von einem Staatssekretär und einer Fachkoordinatorin des Bayerischen Landesjugendamtes dekoriert. Vorgestellt werde "das umfangreiches Hilfsangebot für Kinder und Familien". Zudem können sich die Jugendlichen bei dem "informativen Nachmittag" über Sex und Zärtlichkeit aufklären lassen.

In seinem dreiköpfigen Team für das Programm stellt der Landrat auch jene zwei Mitarbeiter vor, die einen Jugendlichen ohne den erforderlichen Gerichtsbeschluß in die geschlossene Psychiatrie zwangseinweisen ließ und nun deswegen vor LG Amberg Rede und Antwort stehen müssen.

Zur Pressemitteilung des Kreisjugendamtes

07.07.2011

Verletzt ein Richterkollegium das Recht, bleibt das in der Regel folgenlos. Jetzt wird eine Gesetzesänderung gefordert.

KARLSRUHE. Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

FR-Online

01.07.2011

Polnisch für Kläger

HAMBURG. Wojciech Pomorski kämpft seit Jahren dafür, mit seinen Kindern Polnisch sprechen zu dürfen. Den Kontakt zu ihnen hat er darüber verloren.

TAZ

28.06.2011

Blind Date mit dem eigenen Vater

Wenn Eltern sich trennen, verlieren rund 40 Prozent der Kinder den Kontakt zu einem Elternteil - wie Annelie Simon aus Thüringen

THÜRINGEN. Annelie Simon war fünf Jahre alt, als ihr Zuhause zum Schauplatz eines Rosenkriegs wurde. Die Eltern der gebürtigen Thüringerin hatten nach heftigen Streitereien die Scheidung eingereicht. Wegen der Wohnungsnot mussten sie das Trennungsjahr unter einem Dach verbringen. So verliefen die Frontlinien mitten durchs Wohnzimmer. Zu Gesicht bekamen Simon und ihre ältere Schwester den Vater nicht mehr. Die Mutter verbot den Töchtern, zu ihm zu gehen. Vor Gericht waren Zeiten vereinbart worden, in denen der Vater Bad und Küche nutzen durfte. "Manchmal habe ich heimlich durchs Schlüsselloch in sein Zimmer geguckt, um ihn wenigstens zu sehen", erinnert sich Simon. Irgendwann war er ganz verschwunden. Ohne Abschied. Bald zog ein neuer Mann ein und fast ebenso schnell wieder aus.

Welt Online

13.06.2011

Amtshaftungsprozess gegen Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach (Teil 2)

"Unterstützung, die ankommt" "Nein, sie nehmen nicht Kinder weg" "Jugendamt kämpft gegen Imageproblem mit Infokampagne über seine Hilfen". Solche Überschriften lesen wir regelmäßig in den Zeitungen, seit die bundesweite Imagekampagne der Jugendämter auch in Bayern vor einem Monat gestartet wurde.

AMBERG. Auch Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach trägt seinen Teil der Imagekampagne durch eine Infoveranstaltung am 10.07.2011 in Sulzbach-Rosenberg bei - und ungewollterweise zudem durch einen gleichzeitig laufenden Amtshaftungsprozess vor Landgericht Amberg (wir berichteten).

Letzten Donnerstag war der dritter Prozesstag. Unserem Berichterstatter Raimund Enders kommt es so vor, dass in dem schicksalhaften Fall von Familie "F." die Hilfe nicht ankam, das Kind weggenommen wurde und das Jugendamt nach Bekanntwerden der Umstände tatsächlich ein Imageproblem hat - das durch eine Imagekampagne allein allerdings nicht bekämpft werden kann.

Vielmehr wären hier umfangreiche Besserungen in der Amtsführung notwendig. Ein erster Schritt wäre es, dass sich das Kreisjugendamt bei seiner Arbeit an Recht und Gesetz halten würde.

Hier der Bericht von Raimund Enders über den dritten Prozesstag:

Der Besucherandrang durch Dritte, die nicht Mitarbeiter des Jugendamts bzw Landratsamtes waren, war mäßig. Trotzdem war der Saal voll fleissiger JA-Mitarbeiter. Ausser mir waren zwei weitere Pressevertreter anwesend.

Es standen die Zeugenaussagen des Schulleiters und der mit der Betreuung beauftragten Jugendamtsmitarbeiterin auf der Tagesordnung

Der Jugendamtsleiter, der ja Vormund des Betroffenen war, trat diesmal nicht als Zeuge sondern als Prozessvertreter im Auftrag des Landratsamtes auf. (Interessenkollision?) Als Prozessvertreter durfte er Fragen an die Zeugin, seine damalige Mitarbeiterin stellen. Der Versuch, Suggestionsfragen zu stellen wurde jedoch vom Gericht abgewehrt.

Der Schulleiter, der über die Anschrift des Schulamts zur Zeugenaussage geladen war, erschien nicht. Er ist aus dem Schuldienst ausgeschieden (worden) und befindet sich im (vorzeitigen) Ruhestand, hat aber angefragt, ob seine Anreise aus Tschechien zum Prozess bezahlt wird. Dadurch stand mehr Zeit zur Verfügung zur Vernehmung der Jugendamtsmitarbeiterin.

An das Stichwort Mobbing in der Schule wollte sie sich zunächst nicht erinnern. Sie gab dann aber zu, von der Drohung durch den Schuldirektor gewusst zu haben, gegen denjenigen vorzugehen, der behaupte, an seiner Schule gäbe es so etwas wie Mobbing.

Welche Hilfe ein Jugendamt gegen Mobbing anbieten könne, das wusste sie nicht, da sich darum der vom Jugendamt eingesetzte Erziehungshelfer kümmern sollte und dies primär Angelegenheit der Schule sei, zumal sie auch andere mögliche Ursachen für die Schulverweigerung festgestellt hatte.

Um diese Ursachen zu ergründen, hatte man in Absprache mit dem Vorgesetzen, d.h. dem Jugendamtsleiter, der zugleich als Vormund eingesetzt war, die stationäre Untersuchung in der (geschlossenen) Psychiatrie beschlossen, um aufgrund des Ergebnisses die geeigneten Hilfen anbieten zu können.

Nützlicher Nebeneneffekt dieser Untersuchung sollte auch sein, den Sohn von der Mutter zu trennen um die feste Mutter-Kind-Beziehung und den Einfluß der Mutter auf den Sohn aufzulösen sowie dem Sohn mehr Selbstbewußtsein zu geben.

Andere Hilfen, als die gewaltsame Einweisung waren nicht in Erwägung gezogen worden. Da halfen auch die Suggestionsfragen durch den Jugendamtsleiter nicht.

Die Jugendamtsmitarbeiterin hatte das medizinische Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht und hatte verfügt, das der Jugendlicher in der Psychiatrie keinen Ausgang bekommen durfte. Warum, daran konnte sie sich nicht erinnern, es war wohl abgesprochen gewesen, aber sie konnte sich nicht mehr erinnern mit wem. Sie behauptete auch, der Meinung gewesen zu sein, es handle sich nicht um eine geschlossenen Unterbringung.

Als allerdings der neue Anwalt eine Begutachtung durch einen externen Psychiater forderte, welche das Jugendamt in Absprache mit der Psychiatrie ablehnte, und in der Folge die Frage stellte, ob denn für die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt der erforderliche Gerichtsbeschluss vorliege, entließ die Psychiatrie den Patienten innerhalb weniger Tage - wegen des unerwartet schnellen Therapieerfolges.

Dabei lautete der Auftrag an die Psychiatrie nicht Therapie, sondern lediglich Abklärung, den erst aufgrund der Abklärung sollte die Art der Hilfe, z.B. Therapie oder andere, festgelegt werden.

Zu weiteren Hilfen kam es (zum Glück) nicht, da die neue Familienrichterin den Beschluss zur Kindeswegnahme (ohne Antrag) aufhob und die Familie wegzog.

Nächster Prozesstermin:

· Donnerstag, 28. Juli 2011 8:3o Uhr, vorauss. Saal 5 (Landgericht Amberg, Regierungsstr. 10, 92224 Amberg)

13.06.2011

Chancen und Grenzen der Internetnutzung zur Beziehungsgestaltung

Ein Student für Soziale Arbeit an der Fachhochschule Köln schreibt momentan seine Bachelorarbeit zum Thema "Chancen und Grenzen der Internetnutzung zur Beziehungsgestaltung getrennt lebender Väter und deren Kinder".

Trennungsväter werden aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Eine Rezension des Ergebnisses wollen wir hier veröffentlichen, sobald verfügbar.

Zur Umfrage

09.06.2011

Der Film "Der entsorgte Vater" wird am 28.Juni 2011 um 22:45 Uhr in der ARD gesendet

Nach der Kurzfassung im vergangenen November auf ARTE ist dies die TV-Erstausstrahlung des kompletten Films.

Der Film "Der entsorgte Vater" zeigt einen dramatischen familienpolitischen Miss-Stand auf, der trotz gesetzlicher Änderungen weiterhin bestehen bleiben wird.

Der Begriff "entsorgt" ist hier keineswegs im juristischen Sinne gemeint, sondern bedeutet vielmehr: ins Abseits gestellt, keinen/kaum Kontakt zum Kind haben. Es gibt viele Väter, die verheiratet waren und somit automatisch das gemeinsame Sorgerecht haben und trotzdem "entsorgt" werden konnten.

Dass "Der entsorgte Vater" ein sehr subjektiver Dokumentarfilm ist, ist eine bewusste Herangehensweise des Regisseurs- als Reaktion auf die sonst vorherrschende Betrachtungsweise, bei der Frauen als Opfer gesellschaftlicher Missstände gezeigt werden.

Wie man den Zuschauer-Reaktionen nach dem Kinostart im Sommer 09 entnehmen kann, spricht der Film nicht nur betroffene Väter an. Es gibt viele Frauen und Mütter, die kein Verständnis gegenüber ihren Geschlechtsgenossinnen haben, die ihren Hass -der nicht nur aus der gescheiterten Beziehung entstammt, sondern oft auf Erlebnisse in der eigenen Kindheit zurückgeht- auf dem Rücken ihrer Kinder austragen. Das Kindesleid hat oft schmerzhafte seelische Folgen bis ins Erwachsenenalter.

Ebenso reagierten auf den Film viele erwachsene Trennungskinder, die sich daran erinnern, wie sich ihre Eltern eine erbitterte Auseinandersetzung lieferten, bei dem oft der Vater ins Abseits gestellt wurde.

Vielfach leidet übrigens auch die gesamte Verwandtschaft des ausgegrenzten Elternteils, die das Schicksal der Besuchsverweigerung zwangsläufig miterfasst.

Zum Trailer

09.06.2011

Fotoausstellung „ Väter a.D.“

Der Verein Trennungsväter e.V. beteiligt sich am 18. und 19. Juni 2011 bei den Kulturtagen in Neufahrn mit einer Fotoausstellung „ Väter a.D.“ und der Buchpräsentation „Kinderherz“.

Tristan Rosenkranz:
Kinderherz. Familien zwischen Ausgrenzung und Aufbruch (ISBN: 978-3-88074-028-0)


Kinderherz“ ist im Themenkomplex Ausgrenzung, Entfremdung und Kontaktverlust ein Brückenschlag zwischen den Erfahrungswerten und Ansichten von familienrechtlichen Professionen, Autoren und Betroffenen.

Die Vielfalt der Beiträge, fachliche Darstellungen, Essays, Aufrufe, Erfahrungsberichte, Prosa und Lyrik, wurde von hoch engagierten Fachleuten, Autoren und Betroffenen geleistet, die zum großen Teil und oftmals bei entsprechender Medienresonanz an einer Verbesserung der Familienrechtspraxis zum Wohle unserer Kinder mitwirken.

Die Texte spiegeln Ausgrenzungs- und Entfremdungsmechanismen wider, zeigen Missstände familienrechtlich tätiger Behörden auf, handeln zum Teil aus kindlicher Sicht vom Schmerz des Verlustes, bieten am Beispiel der Cochemer Praxis aber auch Lösungsansätze an. In vier Kapiteln verschafft „Kinderherz“ dem Leser ein Abbild des familienrechtlichen Gleichstellungsverständnis unserer Zeit.

Das Buch „Kinderherz“ wird am 29.Juni bei einem Info-Stand im Donaueinkaufszentrum in Regensburg präsentiert und kann dort auch erworben werden.

Väter a.D.

07.06.2011

Gespräch bei der Kinderkommission des Bundestages

BERLIN. Zwei in Kindesentzugsfällen erfahrene Anwälte zusammen mit Prof. Georg Hörmann besuchten am 21.03.2011 die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages, Frau Rupprecht.

Das Triumvirat hat Frau Rupprecht über die oft unqualifizierte und wenig nach Wohl des Kindes ausgerichtete Arbeit der Jugendämter, Familienrichter und Gutachter aufmerksam gemacht.

Das Resultat des Gerspächs bestätigt die Wichtigkeit unserer Arbeit als lokale Vertreter der Interessen der Kinder, die unter die Räder des Jugendamtes oder Familiengerichtes geraten. Ebenfalls wird die Ohnmacht der Bundespolitiker in Familienrechts- und Kinderschutzfragen und die Notwendigkeit des Agierens auf EU-Ebene wieder einmal deutlich.

Hier die Kommentare:

Vor dem Besuch

Nach dem Besuch

03.06.2011

Auf zur Elterndemo am 25.06.2011 nach HAMBURG!

Der Trennungsväter e. V. will mit seiner Präsenz bei der Elterndemo in Hamburg ein deutliches Zeichen setzen:

WIR GEHEN AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, WEIL KINDER DAS RECHT HABEN MIT BEIDEN ELTERN UND DEREN FAMILIEN GROSS ZU WERDEN!

Es muss endlich aufhören, dass Kinder einen Teil ihrer selbst nicht vorbehaltlos lieben dürfen, stattdessen ablehnen müssen, um nicht auch noch den zweiten Elternteil zu verlieren. Jeder Erwachsene, ob im Rahmen einer Tätigkeit bei einem öffentlichen oder einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, als professionell mit Familien Arbeitender, aber auch und ganz besonders jede Bürgerin und jeder Bürger dieses Landes sind in der Pflicht ihren persönlichen, verantwortlichen Beitrag zu leisten. Denn es geht um die Zukunft aller Kinder, derer, die unsere Zukunft aktiv gestalten werden, unser aller Zukunft. Jedwedes ignorante Wegsehen muss Vergangenheit sein.

Lasst uns Große endlich die Verantwortung übernehmen, die wir den Kindern schuldig sind und für sie kämpfen! Gemeinsam, auf einer wirksamen öffentlichen Plattform.

Hamburg scheint weit weg, aber wenn wir uns zusammen tun, Fahrgemeinschaften bilden, gemeinsam in Aktion gehen, dann bewegen wir etwas.

Wir würden uns freuen, mit vielen von Euch still und gerührt die Namen unserer Kinder auf den Hansestadtasphalt zu schreiben.

Rauft Euch zusammen und meldet Euch per Email oder per Telefon! E-Mail: guenter_muehlbauer@arcor.de, Tel: 0941-447196.DANKE.


- Ablauf -

ab 11:00 Uhr Versammeln auf dem Hachmannplatz vor dem Hauptbahnhof Hamburg - ab 11:15 Uhr "Coffee to Demo" und Kuchen - ca. 12:00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer der Papa-Tour
12:50 Uhr Kundgebung
13:00 Uhr Abmarsch
13:30 Uhr Singspiel und Zwischenkundgebung auf dem Gerhard-Hauptmann-Platz
13:45 Uhr Abmarsch Richtung Rathausplatz
14:00 Uhr Rathausplatz - Wir schreiben die Namen unserer Kinder und Zwischenkundgebung
14:30 Uhr Abmarsch Richtung Gänsemarkt, Dammtorstraße, Lombardsbrücke, Hotel Atlantic, Lange Reihe
15:30 Uhr Ankunft Lange Reihe, Carl-Von-Ossietzky-Platz
15:35 Uhr Herzhafter Imbiss - 17:00 Uhr Auflösung der Veranstaltung - ab 18:00 Uhr Abendprogramm (in Planung)

Eure Judith Fürst

26.05.2011

Amtshaftungsprozess gegen Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach (Teil 1)

AMBERG. Der zweiter Verhandlungstag um den Schadensersatzprozess um das Schicksal des Niko F. (Name geändert) fand am 26.05.2011 vor dem Landgericht Amberg statt. Wie beim Prozessauftakt Anfang Februar waren auch dieses Mal unter den Zuhörern und Unterstützern der Familie F. auch etliche Trennungsväter dabei. Zudem hatte der Trennungsvater Günter Mühlbauer aus Regensburg eine Ein-Mann-Demo samt seines "Jugendamt nein danke!" -Anhängers veranstaltet. Diese Demonstration wurde auch von der zahlreich erschienenen Presse deutlich zur Kenntnis genommen.

Im Laufe der Verhandlung wurde immer rätselhafter, warum das Kreisjugendamt im Jahr 2007 die Gesundheitsfürsorge an sich riß und den Jugendlichen in die Psychiatrie zwangseinweisen ließ. Die Mutter hatte das Jugendamt um Unterstützung gebeten, weil der Sohn in der Schule massivem Mobbing ausgesetzt war. Das Jugendamt hielt jedoch einen viel weiter reichenden Eingriff in die Familie für angebracht.

Rätselhaft blieb zudem, welche Jugendamtsmitarbeiter letztlich mit der Pflegschaft beauftragt wurde und ob die Übertragung der Pflegschaft überhaupt rechtsmäßig war.

Weitere Verhandlungstermine:

· Donnerstag, 09. Juni 2011 8:3o Uhr, vorauss. Saal 5
· Donnerstag, 28. Juli 2011 8:3o Uhr, vorauss. Saal 5

(Landgericht Amberg, Regierungsstr. 10, 92224 Amberg)


Nürnberger Nachrichten

Amberger Zeitung


15.05.2011

Frauenpower richtungsweisend beim Trennungsväter e.V.

Trennungsväter vertreten und begleiten Kinder, Judith Fürst zur neuen Vorsitzenden, Thomas Penttilä zum Stellvertreter gewählt. Erstmals eine Frau als Vorsitzende des "Familienunterstützungsvereins".

AMBERG. Von einer Frau geleitet wird der Amberger Verein Trennungsväter e.V. seit der Mitgliederversammlung am vergangenen Sonntag. Die Mitglieder wählten einstimmig die Sozialpädagogin Judith Fürst aus Bamberg zur neuen Vorsitzenden, zum Stellvertreter und zweiten Vorsitzenden den Unternehmer Thomas Penttilä aus Auerbach. Zusammen mit dem amtierenden Schriftführer Raimund Enders und dem Kassier Willi Meier will das vierköpfige Team zusammen mit den derzeit vier Regionalvertretern mit neuem Schwung so richtig durchstarten.

Der in Amberg eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Verein tritt seit nunmehr knapp 10 Jahren für die Rechte aller Kinder auf beide Eltern ein. Durch Unterstützung Betroffener, im Rahmen von gezielter Öffentlichkeitsarbeit und Information, als Erfahrungsaustausch und Hilfe zur Selbsthilfe - auf lokaler, auf Bezirks- und Bundesebene - will der Verein das Bewusstsein in unserer Gesellschaft für die elementaren Grundbedürfnisse der Kinder nach Mutter, Vater und weiteren wichtigen Bezugspersonen sensibilisieren.

Insbesondere die zahlenmäßig stark zunehmenden familiären Gemeinschaften, die nicht den traditionellen Mustern entsprechen, wie z.B. die nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, die Patchworkfamilien, Trennungsfamilien, Alleinerziehende etc., brauchen kreative, bedürfnis- und einzelfallorientierte Lösungen, damit Unterstützung in "schwierigen" Lebenssituationen wirklich gelingen kann, de-eskalierende und rechtzeitige Hilfen greifen können.

Gesetzliche Vorgaben sind bereits zum großen Teil vorhanden, muliprofessionelle Modelle wie die "Cochemer Praxis" und andere Arbeitshilfen erprobt. Oftmals fehlt es nur an Mut zum unkonventionellen "über-den-Tellerrand-schauen", an der Bereitschaft und, nicht zuletzt, an den strukturellen Bedingungen.

Zur Lösung möchten die engagierten Mitglieder zum Besten unserer aller Kinder beitragen. Deshalb hat der Verein in seiner Satzung nun auch die Option aufgenommen, Verfahrensbeistände und Umgangspfleger für Trennungskinder aus- und fortzubilden und den Jugendämtern und den Familiengerichten zur Bestellung zur Verfügung zu stellen.

Denn Kinder lieben und brauchen immer beide Eltern, um sich zu gesunden Mitgliedern unserer Gesellschaft entwickeln zu können.

R.E. / J.F.
Die neue Satzung der Trennungsväter e.V. PDF

14.03.2011

Ein Vater kämpft gegen Windmühlen

Er will mehr Zeit mit seiner Tochter verbringen, doch Gericht, Ämter und die Ex-Frau lassen ihn nicht: Was ein Mann im Streit um seine Tochter erlitten hat.

CHAM. Er ist 40 Jahre alt, Lehrer an einer weiterführenden Schule im Landkreis, hat täglich mit Kindern zu tun. Nur das eigene Kind darf er nicht sehen, wann er will. Denn er ist geschieden. Und kämpft seit sieben Jahren gegen die Windmühlen staatlicher Institutionen, von der Justiz bis zum Jugendamt. „Ich fühle mich heute gegängelt und gedemütigt“, sagt er beim Gespräch in der Wasserwirtschaft in Cham, (...)

Mittelbayerische

12.01.2011

Hartz IV: Mehr Raum für getrennt lebenden Vater

Die regelmäßige Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind kann den Umzug eines langzeitarbeitslosen Vaters in eine größere Wohnung rechtfertigen.

Dies entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt. (...)

Legal Tribune ONLINE

09.01.2011

Widerstand aus Union gegen Pläne für neues Sorgerecht

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In der Koalition baut sich Widerstand gegen die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für das neue Sorgerecht auf. Ein Kernpunkt ihres Vorschlags: Wenn die Mutter nicht binnen acht Wochen Widerspruch einlegt, sollen unverheiratete Eltern automatisch gemeinsam das Sorgerecht für ihr Neugeborenes bekommen. "Das wird es mit der Union nicht geben", kündigte Vizefraktionschef Günter Krings (CDU) im Nachrichtenmagazin "Focus" an.

"Nur unter Kaufleuten zählt das Prinzip, dass Schweigen Zustimmung bedeutet, aber nicht im Familienrecht." Väter sollten vielmehr die Möglichkeit nutzen, eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen. (...)

naanoo


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