Sehr geehrter Herr Reicherseder,

 

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 12. September und teilen Ihnen mit, dass die oben genannte Werbung bereits Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens war. Der Deutsche Werberat hatte sich bei seinem Votum der Auffassung der Beschwerdeführer angeschlossen. Das werbende Unternehmen hat daraufhin mitgeteilt, dass die beanstandete Werbung bereits seit dem 5. September 2007 nicht mehr gesendet wird, so dass dieses Verfahren für den Deutschen Werberat gemäß seiner Verfahrensordnung abgeschlossen ist.

 

Hinsichtlich des „Nachfolgespots“ hat das werbende Unternehmen nach Aufforderung zur Stellungnahme ebenfalls erklärt, dass die Werbemaßnahme künftig nicht mehr geschaltet wird. Insofern sieht der Werberat auch diese Angelegenheit als erledigt an.

 

Wir danken für Ihre Hinweise und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

Katja von Heinegg

 

Deutscher Werberat

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