O f f e n e r   B r i e f

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die geplante Änderung des GG Art. 6 gibt uns außerordentlich zu denken.

Das GG wurde vor fast 60 Jahren mit ganz sicher sehr hohem Verantwortungsbewußtsein in der Absicht geschaffen, uns Bürgern Rechte zu geben und Pflichten aufzuerlegen und so die Grundlage für eine funktionierende Demokratie zu schaffen.

 

Wenn Änderungen am GG vorgenommen werden, so sollte dies in genauso hohem Verantwortungsbewußtsein erfolgen. Das schließt aus, dass durch die Änderung Bürgerrechte beschnitten und auf die Staatsgewalt übertragen werden. Und es schließt aus, dass dies ohne Diskussion in der Bevölkerung erfolgt!!!

 

Die geplante Änderung des GG Art. 6 zeigt, genau betrachtet, kaum Verantwortungsbewußtsein den Bürgern und schon gar nicht den Kindern gegenüber, denn die neue Fassung ermächtigt staatliche Behörden zu schwerwiegenden Eingriffen in die Familie, stellt aber keines falls die besten Interessen, das Wohl des Kindes, sicher.

 

Wenn GG Art.6(2) ersetzt wird durch "Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen." erweckt dies den Anschein, den Kindern etwas Gutes zu tun. Die genaue Betrachtung der Formulierung läßt aber etwas anderes erkennen: Nach der neuen Fassung werden nicht mehr Ehe und Familie geschützt, die für ein Kind die beste Grundlage für eine gute Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit bieten, sondern die staatliche Gemeinschaft -hinter diesem Ausdruck sind ja die Behörden und staatlichen Institutionen verborgen- soll die Rechte des Kindes schützen und fördern. Damit geht zumindest ein wesentlicher Teil des jetzt in GG Art 6(2) zugesicherten Erziehungsrechts und der Erziehungspflicht auf den Staat über.

Nur das Vorbild der Familie mit verantwortungsbewußten, mündigen Eltern läßt die Kinder eine ihnen gerecht werdende Jugend erleben und führt sie so zu Erwachsenen, die dies wiederum ihren Kindern weitergeben können.

Wenn Kinder die Elternliebe erleben, ist das Gewähr für kindgerechte Lebensbedingungen und gewährt die  ihnen gemäße Entwicklung und Entfaltung. Das ist der beste Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung dieser Kinder selbst und auch dafür, dass sie später als Erwachsene selbst ihre Kinder und ihre Mitmenschen diesen Schutz  erleben lassen können.

 

Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (GG Art.6 (1)). Die funktionierende Familie ist das Fundament für die Existenz und das Fortbestehen, aber auch für den kulturellen und wirtschaftlichen Stand eines Staates.

Da in einer funktionierenden Familie die Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel Vorbild sind, ergibt sich daraus die selbstverständliche Erfüllung des Rechts und der Pflicht zur Erziehung der Kinder entsprechend GG Art.6 (2).

 

Kinder brauchen für ihr seelisches Wohl, für ihre Ausgeglichenheit, um alle mit ihrer Entwicklung zusammenhängenden Probleme (die jeder hat!) so zu bewältigen, dass nicht Aggressionen, sondern positive individuelle Charaktereigenschaften sich festigen, brauchen Kinder ihre  Familie. Das zu haben ist das höchste Kinderrecht, das alle anderen Kinderrechte einschließt.

 

Deshalb darf unseren Politikern und uns Bürgern nichts wichtiger sein, als die Erfüllung dieser Artikel. Dadurch werden die Rechte der Kinder sicher gestellt.

Der zweite Satz in Art.5 (2) sagt sehr klar "Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Die staatliche Gemeinschaft sind wir alle Bürger.

 

Die Kinderrechte sind also im Grundgesetz in höchstem Maße gesichert. Mehr kann man sie nicht sichern.

 

Das Wichtigste in unserer Politik muß sein zu gewährleisten, dass wir in der Lage und gewillt sind, diese Aufgabe zu erfüllen.

Jeder ist gehalten, zu helfen, wenn eine Familie Probleme hat, wenn die Eltern überfordert sind. Die Hilfe kann nicht sein, dass staatliche Behörden sich in der Form einmischen, dass sie Eltern bevormunden und Kinder aus den Familien nehmen. Ziel jeder Hilfe muß sein, die Familie zu erhalten. Wenn die Familie nicht erhalten bleibt, weil Kinder herausgenommen werden oder die Eltern sich trennen, wird  ein tragendesTeil des Fundamentes des Staates zerstört.

 

Wer sich mit diesem Thema beschäftigt und auch nur das mindeste an Menschlichkeit einfließen läßt, der denkt auch an das seelische Leid, das in Familien gebracht wird, wenn ein Kind herausgerissen wird.

Kinder lieben beide Eltern, bis tief in ihr Unterbewußtsein. Auch wenn man ihnen Hirnwäsche artig immer wieder sagt, Mutter und / oder Vater seien böse, im Heim oder in der Pflegefamilie hätten sie es besser, wenn dann diese Kinder selbst sagen, sie möchten nicht mehr zu ihren Eltern, dann ist dennoch die Liebe zu ihren Eltern tief in ihnen verwurzelt. Nur haben sie gelernt, das nicht zu registrieren und zu sagen, was man ihnen eingetrichtert hat.

Diese Kinder wachsen zwiespältig auf. Die Seele, mit der die Eltern geliebt werden, kann nicht getötet werden, aber das Bewußtsein schaltet dieses Empfinden der Seele aus: Die Kinder geben als eigene Meinung, eigenen Willen das dar, was sie sagen sollen.

Ich will nicht weiter in die Psychologie einsteigen, aber die Diskrepanz zwischen Seele und geäußerter Meinung sind der Ausgang für psychische und später psychosomatische Leiden. Diese Kinder können nie wirklich glücklich sein, neigen zu Krankheiten, sind kaum arbeitsfähig und nicht in der Lage selbst eine stabile Familie zu führen.

 

Wer die Lebenssituation von Kindern verbessern will, muß die Situation der Familien verbessern.

 

Wenn nach der geplanten Fassung des GG Art. 6 die Familie ausgeklammert wird und statt dessen steht"... Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen."so kommt dies den besten Interessen der Kinder nicht näher, im Gegenteil: Der staatlichen Gemeinschaft, zur Zeit in dieser Sparte vor allem vertreten durch die Jugendämter, wird die Möglichkeit erleichtert, unter dem nicht definierten Begriff Kindeswohl Kinder aus ihren Familien zu nehmen und in Pflegefamilien und Heimen aufwachsen zu lassen. Dieser offensichtlich von Interessengruppen unter unseren Abgeordneten und Regierenden gesteuerte Pflegefamilien- und Heimbereich stellt ein ungeheures wirtschaftliches Potential dar. Leider wird aber übersehen, dass der Staat die Gelder, die für die Fremderziehung der Kinder ausgegeben werden, gar nicht hat. Sie tragen also zur Staatsverschuldung bei, für die später unsere Kinder einstehen müssen. Das zeigt kein Verantwortungsbewußtsein unseren Kindern gegenüber.

 

Die Forderung dass der Staat und die Gesellschaft das Wohl, also das beste Interesse des Kindes, in den Mittelpunkt zu stellen, läßt sich mit der geplanten Änderung des GG Art.6 nicht umsetzen. Ich wiederhole meine Überzeugung: Das beste Interesse des Kindes erreicht man durch Aufwertung und Festigung der Familien.  

  

In diesem Zusammenhang muß auch Art. 18 der Kinderrechtskonvention der UNO beachtet werden. Ich zitiere Abs. 1 daraus:

Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.

 

Diese gibt eindeutig das Recht und die Pflicht zur Erziehung der Kinder in erster Linie in den Verantwortungsbereich der Eltern. Sie verlangt, dass die Vertragsstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört (wenn auch nur mit Vorbehalt unterzeichnet), dieses Recht sicherstellen.

 

Die geplante Änderung des GG Art. 6 geht mit der Kinderrechtskonvention nicht konform.

 

 Wir reklamieren bei den Initiatoren der geplanten Änderung des GG, diese nicht in den Medien zur Diskussion gestellt zu haben.

Das GG ist has höchststehende nationale Gesetz. Wenn dieses in einem Teil so geändert werden soll, dass es den Behörden die Macht gibt, so leicht in Familien einzugreifen und den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder -und auch die Kinder- nehmen läßt, so kann dies einfach nicht hingenommen werden.

 

Wir fordern alle Volksvertreter, Abgeordnete und Amtsträger auf, dieser Änderung des GG nicht zuzustimmen.

 

Mit freundlichem Grüßen

 

 

Herbert Greipl

Repräsentant

Trennungsväter e.V.

Scheuklappenbusters e.V.

Höhenweg 29

94539 Grafling