O
f f e n e r B r i e f
Sehr
geehrte Damen und Herren,
die
geplante Änderung des GG Art. 6 gibt uns außerordentlich zu denken.
Das GG
wurde vor fast 60 Jahren mit ganz sicher sehr hohem Verantwortungsbewußtsein
in der Absicht geschaffen, uns Bürgern Rechte zu geben und Pflichten
aufzuerlegen und so die Grundlage für eine funktionierende Demokratie zu schaffen.
Wenn
Änderungen am GG vorgenommen werden, so sollte dies in genauso hohem Verantwortungsbewußtsein erfolgen. Das schließt aus, dass
durch die Änderung Bürgerrechte beschnitten und auf die Staatsgewalt übertragen
werden. Und es schließt aus, dass dies ohne Diskussion in der Bevölkerung
erfolgt!!!
Die
geplante Änderung des GG Art. 6 zeigt, genau betrachtet, kaum Verantwortungsbewußtsein den Bürgern und schon gar nicht
den Kindern gegenüber, denn die neue Fassung ermächtigt staatliche
Behörden zu schwerwiegenden Eingriffen in die Familie, stellt aber
keines falls die besten Interessen, das Wohl des Kindes, sicher.
Wenn
GG Art.6(2) ersetzt wird durch "Jedes Kind hat ein Recht auf
Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, gewaltfreie Erziehung und auf
besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche
Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge
für kindgerechte Lebensbedingungen." erweckt dies den Anschein, den
Kindern etwas Gutes zu tun. Die genaue Betrachtung der Formulierung läßt aber etwas anderes erkennen: Nach der neuen Fassung
werden nicht mehr Ehe und Familie geschützt, die für ein Kind die beste
Grundlage für eine gute Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit bieten,
sondern die staatliche Gemeinschaft -hinter diesem
Ausdruck sind ja die Behörden und staatlichen Institutionen verborgen-
soll die Rechte des Kindes schützen und fördern. Damit geht zumindest ein
wesentlicher Teil des jetzt in GG Art 6(2) zugesicherten Erziehungsrechts und
der Erziehungspflicht auf den Staat über.
Nur das
Vorbild der Familie mit verantwortungsbewußten,
mündigen Eltern läßt die Kinder eine ihnen gerecht
werdende Jugend erleben und führt sie so zu Erwachsenen, die dies wiederum
ihren Kindern weitergeben können.
Wenn Kinder
die Elternliebe erleben, ist das Gewähr für kindgerechte
Lebensbedingungen und gewährt die ihnen gemäße Entwicklung
und Entfaltung. Das ist der beste Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und
Ausbeutung dieser Kinder selbst und auch dafür, dass sie später als Erwachsene
selbst ihre Kinder und ihre Mitmenschen diesen Schutz erleben lassen
können.
Deshalb ist
es außerordentlich wichtig, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz
der staatlichen Ordnung stehen (GG Art.6 (1)). Die funktionierende Familie
ist das Fundament für die Existenz und das Fortbestehen, aber auch für den
kulturellen und wirtschaftlichen Stand eines Staates.
Da in einer
funktionierenden Familie die Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel Vorbild sind,
ergibt sich daraus die selbstverständliche Erfüllung des Rechts und der Pflicht
zur Erziehung der Kinder entsprechend GG Art.6 (2).
Kinder
brauchen für ihr seelisches Wohl, für ihre Ausgeglichenheit, um alle mit ihrer
Entwicklung zusammenhängenden Probleme (die jeder hat!) so zu bewältigen, dass
nicht Aggressionen, sondern positive individuelle Charaktereigenschaften
sich festigen, brauchen Kinder ihre Familie. Das zu haben ist das höchste
Kinderrecht, das alle anderen Kinderrechte einschließt.
Deshalb
darf unseren Politikern und uns Bürgern nichts wichtiger sein, als die
Erfüllung dieser Artikel. Dadurch werden die Rechte der Kinder sicher gestellt.
Der zweite
Satz in Art.5 (2) sagt sehr klar "Über ihre Betätigung wacht die
staatliche Gemeinschaft.
Die
staatliche Gemeinschaft sind wir alle Bürger.
Die
Kinderrechte sind also im Grundgesetz in höchstem Maße gesichert. Mehr kann man
sie nicht sichern.
Das
Wichtigste in unserer Politik muß sein zu
gewährleisten, dass wir in der Lage und gewillt sind, diese Aufgabe zu
erfüllen.
Jeder ist
gehalten, zu helfen, wenn eine Familie Probleme hat, wenn die Eltern
überfordert sind. Die Hilfe kann nicht sein, dass staatliche Behörden sich in
der Form einmischen, dass sie Eltern bevormunden und Kinder aus den Familien
nehmen. Ziel jeder Hilfe muß sein, die Familie zu
erhalten. Wenn die Familie nicht erhalten bleibt, weil
Kinder herausgenommen werden oder die Eltern sich trennen, wird ein tragendesTeil des Fundamentes des Staates zerstört.
Wer sich
mit diesem Thema beschäftigt und auch nur das mindeste an Menschlichkeit
einfließen läßt, der denkt auch an das seelische
Leid, das in Familien gebracht wird, wenn ein Kind herausgerissen wird.
Kinder
lieben beide Eltern, bis tief in ihr Unterbewußtsein.
Auch wenn man ihnen Hirnwäsche artig immer wieder sagt, Mutter und / oder Vater
seien böse, im Heim oder in der Pflegefamilie hätten sie es besser, wenn dann
diese Kinder selbst sagen, sie möchten nicht mehr zu ihren Eltern, dann ist
dennoch die Liebe zu ihren Eltern tief in ihnen verwurzelt. Nur haben sie
gelernt, das nicht zu registrieren und zu sagen, was man ihnen eingetrichtert
hat.
Diese
Kinder wachsen zwiespältig auf. Die Seele, mit der die Eltern geliebt werden,
kann nicht getötet werden, aber das Bewußtsein
schaltet dieses Empfinden der Seele aus: Die Kinder geben als eigene Meinung,
eigenen Willen das dar, was sie sagen sollen.
Ich will
nicht weiter in die Psychologie einsteigen, aber die Diskrepanz zwischen Seele
und geäußerter Meinung sind der Ausgang für psychische und später
psychosomatische Leiden. Diese Kinder können nie wirklich glücklich sein,
neigen zu Krankheiten, sind kaum arbeitsfähig und nicht in der Lage selbst eine
stabile Familie zu führen.
Wer die
Lebenssituation von Kindern verbessern will, muß die
Situation der Familien verbessern.
Wenn nach
der geplanten Fassung des GG Art. 6 die Familie ausgeklammert wird und statt
dessen steht"... Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt
und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen."so kommt dies den besten Interessen der Kinder nicht näher, im
Gegenteil: Der staatlichen Gemeinschaft, zur Zeit in dieser Sparte vor allem
vertreten durch die Jugendämter, wird die Möglichkeit erleichtert, unter dem
nicht definierten Begriff Kindeswohl Kinder
aus ihren Familien zu nehmen und in Pflegefamilien und Heimen aufwachsen zu
lassen. Dieser offensichtlich von Interessengruppen unter unseren Abgeordneten
und Regierenden gesteuerte Pflegefamilien- und Heimbereich stellt ein
ungeheures wirtschaftliches Potential dar. Leider wird aber übersehen, dass der
Staat die Gelder, die für die Fremderziehung der Kinder ausgegeben werden, gar
nicht hat. Sie tragen also zur Staatsverschuldung bei, für die später unsere
Kinder einstehen müssen. Das zeigt kein Verantwortungsbewußtsein
unseren Kindern gegenüber.
Die
Forderung dass der Staat und die Gesellschaft das Wohl, also das beste
Interesse des Kindes, in den Mittelpunkt zu stellen, läßt
sich mit der geplanten Änderung des GG Art.6 nicht umsetzen. Ich wiederhole
meine Überzeugung: Das beste Interesse des Kindes erreicht man durch Aufwertung
und Festigung der Familien.
In diesem
Zusammenhang muß auch Art. 18 der
Kinderrechtskonvention der UNO beachtet werden. Ich zitiere Abs. 1 daraus:
Die
Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des
Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile
gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für
die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder
gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr
Grundanliegen.
Diese gibt
eindeutig das Recht und die Pflicht zur Erziehung der Kinder in erster Linie in
den Verantwortungsbereich der Eltern. Sie verlangt, dass die
Vertragsstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört (wenn auch
nur mit Vorbehalt unterzeichnet), dieses Recht sicherstellen.
Die
geplante Änderung des GG Art. 6 geht mit der Kinderrechtskonvention nicht
konform.
Wir
reklamieren bei den Initiatoren der geplanten Änderung des GG, diese nicht
in den Medien zur Diskussion gestellt zu haben.
Das GG ist
has höchststehende nationale Gesetz. Wenn dieses in
einem Teil so geändert werden soll, dass es den Behörden die Macht gibt, so
leicht in Familien einzugreifen und den Eltern die Verantwortung für ihre
Kinder -und auch die Kinder- nehmen läßt, so
kann dies einfach nicht hingenommen werden.
Wir fordern
alle Volksvertreter, Abgeordnete und Amtsträger auf, dieser Änderung des GG
nicht zuzustimmen.
Mit
freundlichem Grüßen
Herbert Greipl
Repräsentant
Trennungsväter
e.V.
Scheuklappenbusters e.V.
Höhenweg 29
94539 Grafling