Kommentar seitens Trennungsväter e.V. : 

Die Information der Stadt Regensburg vom sogenannten „Amt für Jugend und Familie“ ist für uns ein Freibrief zum gewerbsmäßigen gebären.

Laut Gesetzbuch II § 1684 hat ein Kind ein Recht auf beide Elternteile, usw. ... Das sogenannte Amt für Jugend und Familie sieht das aber laut Punkt 7 anders. Das Jugendamt Schwandorf empfiehlt den ledigen Müttern sogar, das Sorgerecht nicht zu teilen, da es früher oder später zu Problemen kommen kann (Lehrgang 2003).

Wäre es da nicht richtiger, wenn man anstatt „zum Wohle der Kinder“ sagen würde „zum Wohle des Staates“?