Geplantes Verbot von heimlichen Vaterschaftstests

Amberg/Regensburg/Bayreuth. Mit völligem Unverständnis hat der Verein "Trennungsväter e.V." mit Sitz in Amberg das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Unzulässigkeit von heimlichen Vaterschaftstest zu Kenntnis genommen. Als geradezu unerträglich stufen die Mitglieder des Vereins die Tatsache ein, dass durch eine derartige Rechtsprechung die Rechte des Kindes gegen die Rechte des Vaters ausgespielt werden.

Der Verein "Trennungsväter e.V.", der sich seit seiner Gründung für mehr Rechte von Trennungskindern einsetzt und Hunderte betroffener Trennungsväter und -mütter aus dem gesamten ostbayerischen Raum vertritt, sieht in dem neuesten Urteil des BGH zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests eine nicht hinnehmbare Abqualifizierung von Vätern.

"Es geht nicht darum, dass wir einen heimlichen Test mit Genmaterial nicht ebenfalls als problematisch ansehen - sondern um die Tatsache, dass ein Mann, der nachweislich nicht der Vater des Kindes ist, nach diesem Urteil im deutschen Rechtssystem faktisch keine Möglichkeit mehr hat, dies auch vor Gericht nachzuweisen", so der 1. Vorsitzende des Vereins, Mario Stawarz.

Dass Bundesjustizministerin Zypries mit ihrem Gesetzentwurf sogar noch einen Schritt weitergeht und heimliche Vaterschatstests gar unter Strafe stellen will, schlägt nach Ansicht des Vereins dem Faß den Boden aus: "Da wird der Mann zuerst belogen und betrogen, wird ihm von der Frau ein Kind untergeschoben, dessen Vater er gar nicht ist und für das er womöglich jahrelang Unterhalt zahlt und wenn er dann nach entsprechenden Zweifeln einen Vaterschaftstest anfertigen lässt, der den Betrug aufdeckt, soll er auch noch 1 Jahr dafür hinter Gitter?" Ein derartiges Vorgehen, das Lug und Trug der Mutter auch noch staatlich sanktioniere und anstatt dessen den gehörnten Mann bestrafe, sei schlichtweg eine Sauerei und habe mit Recht und Gerechtigkeit nicht mehr das Geringste zu tun, betonen die Verantwortlichen des Vereins.

Dem Missbrauch durch die Mutter wird hier Tür und Tor geöffnet, dem Kind zugleich die Chance genommen, jemals seinen leiblichen Vater kennen zu lernen. Sein Grundrecht auf Kenntnis seiner Herkunft und der Abstammung wird einfach zur Seite geschoben. Und selbst der leibliche Vater bleibt unwissend - während ein anderer Mann durch die Zahlung von ungerechtfertigtem Unterhalt in den finanziellen Ruin getrieben wird. Stellt dies nicht einen ebensolchen Verstoss gegen Menschenrechte und Grundgesetz dar und ist die wissentliche Erschleichung von Unterhalt (dem das geplante Gesetz von Frau Zypries Tor und Tür öffnet) etwa nur ein Kavaliersdelikt, weil es eine Frau ausübt?

Bleibt die Frage, was die Ministerin zu solchen Gesetzen ohne Augenmaß treibt. Der Häufigkeit der Fälle nach zu urteilen, wohl um die Sozialkassen zu schonen - zu Lasten der Väter. Diesen wird jedes Rechtsmittel von Staats wegen genommen.

"Wir werden mit allen Mitteln dafür kämpfen, ein derartiges Gesetz zu verhindern und Vätern eine praktizierbare gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, ihre Vaterschaft überprüfen lassen zu können - auch und gerade im Sinne des Kindeswohls", so Vorstandsmitglied Hans-Peter Kirsch. Vorstellen könnte sich dabei der Verein "Trennungsväter e.V." (ähnlich wie der Alleinerziehenden-Verein "Umstaendehalber" aus Nürnberg) einen obligatorischen Vaterschaftstest bei der Geburt - allerdings nicht, weil (bezeichnenderweise!) für die Mütter wieder einmal nur der finanzielle Aspekt zählt, sondern um dem Kind sein Grundrecht zu garantieren, wer denn sein Vater ist.

Eine Delegation der "Trennungsväter" wird dazu am 14. Februar in einem persönlichen Gespräch mit Justizministerin Zypries in Berlin die Gelegenheit haben, die Bedenken gegen das geplante Gesetz vorzubringen und eigene Vorschläge zu unterbreiten.

PRESSEINFORMATION der Trennungsväter
16.01.2005



Trennungsväter e.V.
17.01.2005