Probleme in anderen Ländern gelöst

Kindeswohl fristet in Deutschland ein Schattendasein

Beim März-Treffen des Vereins Trennungsväter e. V. am 8.3.2004 waren einmal mehr die unzureichenden und unbefriedigenden gesetzlichen Regelungen bei Sorge- und Umgangsrecht für nicht sorgeberechtigte Elternteile (größtenteils Väter) Thema des Abends. Die Trennungsväter haben recherchiert, wie ähnliche Probleme in anderen Ländern gelöst wurden: In Großbritannien hat auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil ein Mitspracherecht bei Ausbildungsfragen oder anderen wichtigen Entscheidungen, die für ein Kind anstehen. In der Schweiz hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil Anspruch auf Information, wenn besondere Ereignisse im Leben des Kindes bevorstehen, sowie ein Recht auf Information gegenüber Dritten (Lehrer, Ärzte, etc.) In den USA bedarf der Umzug eines sorgeberechtigten Elternteils der vorherigen Bewilligung durch das Gericht. Wird in Österreich einem Vater das Besuchsrecht an seinem Kind von der Mutter verweigert, so verliert die Mutter den Anspruch auf Ehegattenunterhalt. In allen Ländern ist jeweils das Kindeswohl maßgeblich. Dies sind nur wenige Beispiele.

In Deutschland gibt es weder ein Mitsprache- noch ein Informationsrecht für den nicht Sorgeberechtigten. Nach Meinung der Trennungsväter besteht dazu hierzulande noch erheblicher Nachholbedarf. Die Gesetzgebung berücksichtigt nach wie vor das Kindeswohl zu wenig bis gar nicht. Viele Mütter glauben, zu jeder Zeit alleine die richtige Entscheidung z. B. in Ausbildungsfragen treffen zu können. Es wäre aber allemal sinnvoller, wenn Eltern und Kind(er) solch schwerwiegende Fragen am runden Tisch besprechen könnten, um dann gemeinsam zu einer Lösung oder Entscheidung zu gelangen. Stattdessen bleiben - wie so oft - die Väter außen vor, weil die Mütter keine Beteiligung zulassen. Wissen die Väter so viel weniger? Haben sie so viel weniger Erfahrung? Können sie so viel weniger zum Wohl des Kindes beitragen? Die Mitglieder des Vereins verneinen das rigoros. Solche Entscheidungen gemeinsam zu treffen, würde die soziale Kompetenz und soziale Intelligenz eines Kindes ganz sicher fördern und zu viel größerer Zufriedenheit beitragen. Kinder lechzen danach, ernst genommen zu werden und sie fühlen sich gut aufgehoben, wenn beide Eltern sich ihrer annehmen. Väter werden ebenso ausgegrenzt, wenn es darum geht, Informationen zu erhalten. Nicht sorgeberechtigte Väter erhalten keine Auskunft über Schulnoten oder medizinische Behandlung ihres eigenen Kindes. Welcher Vater geht nicht gern zum Fußballturnier seines Sohnes oder zum Klaviervorspielabend seiner Tochter? Stattdessen muss er von der Veranstaltung am nächsten Tag in der Zeitung erfahren. Tochter und Sohn hätten sich aber sehr gefreut, nicht nur ihre Mutter, sondern auch ihren Vater im Publikum zu sehen, und sie werden denken: mein Papa interessiert sich nicht für mich!

Das Kindeswohl fristet in Deutschland ein Schattendasein. USA, Schweiz, Großbritannien und Österreich sind nur ein paar Belege, dass es auch anders geht. Es ist ein großes Anliegen der Trennungsväter Rechtsanwender und Gesellschaft auf diese jahrelangen Missstände aufmerksam zu machen und langfristig Reformen zum Wohl des Kindes anzustoßen. www.trennungsvaeter.de

PRESSEINFORMATION der Trennungsväter
15.03.2004



Trennungsväter e.V.
26.03.2004