Trennungsväter stellen klar:

Beim Sorgerecht (fast) alles beim Alten

Mit Jahresbeginn kamen auf die Bundesbürger wieder zahlreiche Änderungen zu (die MZ informierte am 30.12.), so auch beim Sorgerecht. Die Meldung erweckte den Eindruck, als seien uneheliche Kinder den ehelichen und die Väter den Müttern durch das neue Gesetz nun nahezu gleichgestellt. Das ist in keiner Weise richtig. Auch Väter nichtehelicher Kinder können das Sorgerecht erhalten, wenn das Gericht so entscheidet. Da hat sich nichts geändert und dies gilt nach wie vor auch für Väter ehelicher Kinder. Es wird wohl auch weiterhin dabei bleiben, dass die Familienrichter einem Vater das gemeinsame oder gar das alleinige Sorgerecht für sein eigenes Kind nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zusprechen.

Väter hatten und haben nach wie vor wenig Aussicht auf das Sorgerecht. Seit 1. Juli 1998 können Eltern nichtehelicher Kinder einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen (und so auch einen Prozess vermeiden), wenn die Trennung und die Geburt des Kindes nach diesem Stichtag liegt. Ohne die Einwilligung der Mutter allerdings taugt ein solcher Antrag allenfalls als Bekundung des Sorgeinteresses des Vaters. In der Praxis bedeutet das: Der Kindsvater muss zunächst die Kindsmutter fragen , ob sie auf ihr alleiniges Sorgerecht verzichten will, um ihn als gleichberechtigten Erziehungspartner zu akzeptieren. Verweigert sie dies, kann er prozessieren – wie gehabt. Neu war also seit 1998: Die Mutter nichtehelicher Kinder kann dem Vater erlauben, an der Sorge für seine Kinder teilzuhaben, wenn sie will. Neu ist seit 1. Januar 2004: Die Mutter nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1998 geboren sind, kann nun auch dem Vater erlauben, an der Sorge für seine Kinder teilzuhaben, wenn sie will. Voraussetzung in beiden Fällen ist ein vorhergehendes familiäres Zusammenleben – als ob eine eheähnliche Vergangenheit sich auf das Kindeswohl in der Gegenwart auswirken würde.

Ohne die Zustimmung der Mutter hat der Vater auch weiterhin kaum Aussicht auf das Sorgerecht, obwohl zahlreiche Studien die positiven Aspekte der gemeinsamen Sorge belegen. Fazit der Trennungsväter: In der Familienpolitik bleibt Deutschland Entwicklungsland.

PRESSEINFORMATION der Trennungsväter
04.01.2004



Trennungsväter e.V.
09.01.2004