"Weckerläuten in Karlsruhe"

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 06.12.2003

und

"Blumen in Straßbourg"

Europäischer Gerichtshof in Straßbourg am 10.12.2003

(siehe auch FOCUS Nr. 49 Dez. 2003, Titel "Väter an die Front")



Trennungsväter verlassen (von) Deutschland

Vielen Trennungskindern wird von den deutschen Richtern das Recht auf beide Elternteile nach Trennung und Scheidung trotz UN-Kinderschutzkonvention verwehrt. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zum Wohle der Kinder werden nicht konsequent umgesetzt. Deshalb fühlen sich die Trennungsväter verlassen von Deutschland. Die Vaterinitiative für engagierte Elternschaft "Vatamorgana München" (München) ist mit dem oberpfälzer Verein "Trennungsväter e.V." von Regensburg über Karlsruhe zu Fuß aufgebrochen, um am 10.12.03, dem Tag der Menschenrechte den europäischen Gerichtshof in Straßbourg zu erreichen.

Am Nikolaustag, 6.12.2003, werden die Aktionsteilnehmer um 5 vor 12 mit Weckern ein Zeichen zum Aufwachen vor dem Bundesverfassungsgericht setzen. So wollen sie auf die katastrophale Situation von Trennungskindern in Deutschland aufmerksam machen, die ohne triftigen Grund auf einen Elternteil (in 90% der Fälle den Vater) verzichten müssen. Bekanntermaßen brauchen Kinder in der Regel für ihre seelische und geistliche Entwicklung beide Eltern, Vater und Mutter. Kindesentzug ist ein Verbrechen (StGB § 235). Betroffene Eltern leiden unter dem Umgangsboykott, der durch die immer noch rückständige richterliche Auslegung des Kindschaftsrechtes und der Inkompetenz in Jugendämtern und Justiz ermöglicht wird.

Am 10.12.2003, dem Tag der Menschenrechte, werden dem Europäischen Gerichtshof in Straßbourg als Dankeschön für die richterliche Durchsetzung der UN-Kinderschutzkonvention Blumen übergeben. Die Bundesrepublik Deutschland wurde inzwischen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach wegen der Missachtung der Kinderrechte nach Trennung und Scheidung zu hohen Geldstrafen und Schadensersatz verurteilt. Nicht der Steuerzahler sollte für die Versäumnisse an unseren Kindern zahlen, sondern aus Gründen der Amtshaftung sollten die Verursacher in Jugendämtern und Familiengerichten zur Kasse gebeten werden.

Nähere Infos zur Aktion sowie zum Veranstaltungsablauf sind zu erhalten beim Verein "Trennungsväter e.V." Tel. 09621/789327 oder www.trennungsvaeter.de.

PRESSEINFORMATION der Trennungsväter
04.12.2003



Trennungsväter e.V.
05.12.2003