Pfeift staatliche Institution auf Gesetze?

Kreisjugendamt will Ruhe und Gesprächsbereitschaft -
Trennungsväter fordern Kontakt zum Kind

Um Missstände bis hin zu Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Eltern im Landkreis Amberg-Sulzbach zu verhindern, suchte der Amberger Verein "Trennungsväter e.V." in den vergangenen Monaten den konstruktiven Dialog mit den Jugendämtern in der Region. Ziel der Gespräche war das Aufzeigen von Defiziten bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren in akuten Trennungssituationen und die Erarbeitung praxisnaher Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation der betroffenen Kinder.

Während sich die Gespräche mit dem Jugendamt der Stadt Amberg sehr positiv gestalteten, traf man mit exakt denselben Gesprächsinhalten beim Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach auf massive Abwehr und erschreckende Ignoranz der Behördenvertreter (die AZ berichtete). In einer Stellungnahme äußerte sich nun die Behörde (Amberger Zeitung vom 9.10.). Die darin erhobenen Aussagen mit Blick auf den Verein "Trennungsväter e.V." sind zum Teil wahrheitswidrig und veranlassen den Verein zu nachfolgender Richtigstellung:

Trotz des Bewusstseins, dass beide Elternteile für die Entwicklung eines Kindes wichtig sind und obwohl der Gesetzgeber und die Rechtsprechung dem gerecht werden wollen, setzt dagegen das Kreisjugendamt einen Minimalkonsens und eine innere Bereitschaft der Eltern voraus. Ausgerechnet in der heißen Phase einer Trennung sollten nach Meinung des Amtes die ehemaligen Partner besonnen miteinander sprechen. Durch den Entzug der Kinder aber werden die Emotionen lediglich noch weiter angeheizt. Nicht zuletzt dadurch ist der Konflikt zwischen den Eltern oft so groß, dass sie nicht einmal mehr im Interesse der gemeinsamen Kinder miteinander sprechen. Diese Situation ist es, in der ein Jugendamt als neutrale Institution gefragt wäre und dazu auch den gesetzlichen Auftrag hat; dass sich eben jene staatliche Institution in der alltäglichen Praxis ihrer Vermittlungsaufgabe nicht gewachsen sieht, zeigen Ausführungen wie die Stellungnahme vom 9.10.2003 in der AZ. Dem schwierigen und meist unversöhnlichen Dialog der zerstrittenen Elternteile halten die "Trennungsväter" den regelmäßigen Kontakt zum Kind entgegen: Kinder brauchen beide Eltern!

Doch anstatt auf geltende Paragraphen verweisen die Jugend- und Familienexperten des Landkreises auf eine engere Mutterbindung in einer traditionellen familiären Konstellation, bei der ein Vater zur Arbeit geht, eine Mutter aber vor allem für das Kind da ist. Die Fachleute glauben, die Kinder auf Kosten einer Eltern-Kind-Beziehung aus dem Konflikt heraushalten zu müssen und zu können.

Würde ein Elternteil bedingungslos auf Umgang bestehen, so nähme er in Kauf, "dass die ohnehin durch die Trennung traumatisierten Kinder nicht zur Ruhe kommen können". Eine heillose und durch zahlreiche Studien und Experten widerlegte Argumentation, die einzig und allein einer Umgangsverhinderung Vorschub leistet und damit der vom Gesetzgeber verankerten Intention widerspricht. Dagegen wollen die "Trennungsväter" den Umgang gewährleisten, eine Pflichtberatung durch kompetente Fachleute einführen und die Position der Kinder stärken. Heruntergespielt werden in diesem Zusammenhang durch das Kreisjugendamt auch die Auswirkungen entsprechender amtlicher Stellungnahmen über die familiäre Konstellation vor Gericht - die werden nämlich als Beurteilungen von "Fachleuten" in nahezu allen Fällen von den Richtern übernommen, will heißen: Legt das Jugendamt eine Stellungnahme mit obigen Aussagen vor Gericht vor, bedeutet dies für den Vater fast zwangsläufig den (amtlich verordneten) Abbruch seiner Beziehung zu seinem eigenen Kind. Eine Praxis, die für den Verein "Trennungsväter e.V." untragbar ist!

Leider veröffentlichte das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach in seiner Stellungnahme Unwahrheiten über die in den Gesprächen vorgebrachten Forderungen der "Trennungsväter". Es "sollte doch das Kreisjugendamt ohne sachgerechte Bewertung des Einzelfalls im Sinne der Väter handeln", so eine der Unterstellungen. Der Verein "Trennungsväter e.V." stellt hiermit klar, dass derartige Forderungen seitens des Vereins nie erhoben wurden. Ein solches Vorgehen würde weder dem Wohl des Kindes dienen noch mit den satzungsgemäßen Zielen des Vereins konform gehen. Vielmehr wurde von den Vereinsvertretern immer wieder die ihrer Meinung nach fehlende Neutralität der Behörde eingefordert, die fast ausschließlich zu Lasten betroffener Väter geht.

Die "Trennungsväter" sehen sich keineswegs generell in der Opferrolle. "Handeln statt Jammern" lautet das Motto des erfolgreichen und anerkannten Vereins. Selbst in Berlin, beim Expertengespräch der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages weiß man mittlerweile die Meinung des oberpfälzischen Interessenverbandes zu schätzen - und ähnliches würden sich die Trennungsväter auch vom Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach erhoffen.

PRESSEINFORMATION der Trennungsväter
19.10.2003



Trennungsväter e.V.
20.10.2003