Weniger Unterhalt an Ex-Partner

Karlsruhe stärkt Geschiedene

Geschiedene, die wieder geheiratet haben, müssen künftig in vielen Fällen weniger Unterhalt an die Ex-Frau oder den Ex-Mann zahlen. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf der steuerliche Splittingvorteil aus einer neuen Ehe nicht bei der Bemessung des Unterhalts für den früheren Partner mitgerechnet werden. Eine geschiedene Ehe sei laut Grundgesetz mit der erneut geschlossenen Ehe "gleichrangig und gleichwertig", heißt es in dem Beschluss.

Damit zogen die Verfassungsrichter einen Schlussstrich unter die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und anderer Gerichte. Der BGH legte zwar bei der Unterhaltsberechnung den ehelichen Lebensstandard bis zur Scheidung zu Grunde, ließ aber trotzdem die Steuervorteile aus der neuen Ehe dem geschiedenen Partner zugute kommen. Dies verstoße gegen den Schutz der Ehe im Grundgesetz, entschied das Verfassungsgericht.

Nach der Karlsruher Entscheidung können Betroffene ihre Unterhaltspflichten für die Zukunft per Abänderungsklage beim Familiengericht neu berechnen lassen. Damit gab der Erste Senat in dem rund zehn Jahre alten Verfahren zwei Beschwerdeführern Recht, die nach ihren Scheidungen neue Ehen geschlossen hatten.

Zwar ist nach Ansicht der Karlsruher Richter die derzeitige Gesetzeslage nach wie vor gerechtfertigt, die dem Ex-Partner beim Unterhalt den Vorrang vor dem neuen Ehegatten einräumt. Ebenso dürfe der Gesetzgeber jedoch einer bestehenden Ehe Vorteile einräumen, die er der geschiedenen Ehe vorenthalte.

Dies habe er beim Splitting getan: Die steuerliche Zusammenveranlagung, die bei verschieden hohen Einkommen der Eheleute eine Steuerersparnis bringt, solle nach dem Zweck des Gesetzes nur den zusammen lebenden Partnern zugute kommen, weil nur sie eine Erwerbsgemeinschaft bildeten. Gewähre der Gesetzgeber der neuen Ehe einen solchen Vorteil, dann dürfe dieser nicht nachträglich durch die Gerichte wieder entzogen werden.

Nach den Worten von Michael Salchow, Vorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht, hat der Beschluss weit reichende Folgen: "Damit fällt ein wesentlicher Punkt, der bisher die Zweitfamilien benachteiligt hat." Bisher habe man bei einer zweiten Ehe immer "rückwärts schielen" müssen: "Man war niemals ganz geschieden, sondern immer noch ein bisschen verheiratet."

n-tv/cnn
28.10.2003



Trennungsväter e.V.
04.11.2003