Briefe an die Redaktion

Ministerin handelt "ohne Augenmaß"

Unter dem Titel "Vaterschaftstest im Zwielicht" berichteten wir in der Ausgabe vom 4. Januar über die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests verbieten zu lassen. Ihre Begründung, Schutz der Intimsphäre der betroffenen Frau, kann ein Amberger Leser nicht akzeptieren. Er hält dies für einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Er schreibt:

Man(n) stelle sich vor: Einen Mann plagt das Gewissen, dass er vielleicht nicht der leibliche Vater des Kindes sei. Die Mutter, so die aktuelle Rechtslage, verweigert hierin Klarheit. Folge - er muss nach einer Scheidung für ein Kuckuckskind (Schätzung 10 Prozent der Kinder) jahrelang Unterhalt zahlen - womöglich auch für die Mutter! Klarheit schafft der heimliche Vaterschaftstest. Denn Mann braucht ja einen konkreten Verdacht, um gegen die unterstellte Vaterschaft klagen zu können.

Dies will Ministerin Brigitte Zypries bald unter Strafe stellen. Die Begründung: schwerer Eingriff in die Intimsphäre. Dass diese Frauen nicht nur Vertrauensbruch/Ehebruch begangen haben, sondern sich nun auch Monat für Monat wissentlich Unterhalt erschleichen, scheint bei Frau Zypries nur ein Kavaliersdelikt zu sein!

Das Vorhaben der SPD führt in eine Sackgasse, denn heimliche Vaterschaftstests werden zunehmend ins Ausland verlagert; Stichwort Missbrauch: Jede Frau kann unter Verweigerung eines Vaterschaftstests und zum Schutz ihrer Intimsphäre einen beliebigen Mann zu "Vaterschaft und Unterhalt" heranziehen; schließlich wird dem Kind die Chance genommen, jemals seinen leiblichen Vater kennen zu lernen. Auch der leibliche Vater bleibt in Unwissenheit. Ist das nicht auch ein Verstoß gegen Menschenrechte und Grundgesetz?

Was treibt die Ministerin zu solchen Gesetzen ohne Augenmaß? Nach der Häufigkeit der Fälle zu urteilen wohl um die Sozialkassen zu schonen - zu Lasten der "Väter". Diesen wird jedes Rechtsmittel von Staats wegen genommen.

Alexander Patt, Amberg

Amberger Zeitung
06.01.2005


Trennungsväter e.V.
17.01.2005